Pflegeheim: Hausverkauf trotz Kreditbelastung?
Meine Mutter bewohnt aktuell eine kleine Eigentumswohnung (Marktwert ca. 100.000 €). Weitere nennenswerte Einkünfte - außer einer Minirente - hat sie nicht. Auf dieser Wohnung liegt noch eine Belastung von ca. 60.000 € (Baudarlehen). Demnächst wird sie aufgrund beginnender Demenz wohl in ein Pflegeheim kommen. Frage: Wird das Sozialamt darauf bestehen, ihre Wohnung dennoch zu verkaufen, um eventuell noch einen (kleinen) Gewinn daraus generieren zu können?
3 Antworten
Hallo, ich hatte so einen Fall vor kurzem in ähnlicher Situation.
Meine Erfahrung hierzu ist immer dass man Belastung reduzieren sollte und Vermögen "machen".
Also wird das Sozialamt, Landratsamt sicherlich schnell darauf drängen die Wohnung zu verkaufen.
Wobei ein Gewinn von EUR 40.000 nicht klein ist.
Wo liegt denn die Wohnung in Deutschland?
Vermutlich ja, denn eigenes Vermögen ist zu verwerten.
Ausserdem, wie sollte sie sonst den Schuldendienst leisten können? Das Darlehen muss ja auch bedient werden.
Überlege mal, ob Du die Wohnung kaufst und vermietest, um den Schuldendienst zu finanzieren.
Die Rechnung würde nicht aufgehen, denn die 300,- Euro würden ja schon für den Schuldendienst gebraucht.
Prüfe doch mal mit Deiner Bank, ob die 80.000,- finanzieren würden, oder der Finanzierer mit den 60.000,-, ob der um 20.000,- aufstockt.
Zur Zeit ist Baugeld für 1,5 % zu bekommen. mit 3,5 % Tilgung wären es 5 % Annuität. gleich 4.000,- pro Jahr, oder 333,- pro Monat.
Wenn Du für Netto-kalt 300,- vermieten kannst, hättest Du es fast zum "null-Tarif."
Wenn es für 80.000,- verkauft würde (Im Kaufvertrag auf Renovierungsbedarf hinweisen usw.), könnte man das über die Bühne bekommen.
Verstehe ich, wäre auch wirklich eine super Lösung. Doch dann ginge das Amt ja leer aus!? Würden die dann nicht evtl auf eine Rückabwicklung (innerhalb dieser 10-Jahres-Frist) bestehen, damit sie eben nicht leer ausgehen?
Bevor du lange rummachst. Selbst wenn die Wohnung behalten werden dürfte. Wird Sie nach dem Abzahlen ans das Sozialamt fallen. Mit einem freien Verkauf belommst du am besten Weg. Das Geld kann die Mutti dann zum Fenster raus werfen, solange Sie nicht entmündigt ist.
40000 ist kein kleiner Gewinn
Vielen Dank für die rasche Antwort! Im Internet ist unter diesem Aspekt wirklich nichts zu finden gewesen! Ist nur die Frage, ob sich das Amt mit einer mtl. Mieteinnahme von 300 € zufrieden gibt und nicht den dickeren Batzen von ca. 40.000 € auf einem Schlag bevorzugen würde.