Kann das Sozialamt auf eigent.wohnung mit wohnrecht des lebensgefährten zugreifen?
Hilfe, meine Mutter hat ein kleine Eigentumswohnung, ihr Lebensgefährte hat nun wohnrecht, was sie haben eintragen lassen. Da sie minimale Rente bekommt, wird Sie wenn, sie in ein heim müsste vom Sozialamt pflegekostenzuschuss bekommen.das würde heissen das amt greift auf ihre Wohnung zu, oder? Wegen Wohnrecht wird der wert sich noch weiter mindern der wohnung, ausserdem habe ich auch keine lust, nach xy jahren, bad und küche ersetzen zu lassen, weils verwohnt wurde vom lebensgefährten, von dem ich ja auch keine miete verlangen darf!!! Und der nur für Nebenkosten aufkommt....Ausserdem sitzt meine mutter auf der Wohnung, würde Sie mir nicht überschreiben, obwohl ein gutes verhältnis ist und ich nicht auf 20000 usw. Angewiesen bin! Wenn das sozialamt die wohnung hätte, könnte der Lebensgefährte drin bleiben? Wahrscheinlich ja...?
Wäre für einen optimale lösungsidee dankbar!
Danke
Vlg
2 Antworten
Wegen Wohnrecht wird der wert sich noch weiter mindern der wohnung, ausserdem habe ich auch keine lust, nach xy jahren, bad und küche ersetzen zu lassen, weils verwohnt wurde vom lebensgefährten, von dem ich ja auch keine miete verlangen darf!!!
Deine Mutter kann über ihr Vermögen verfügen, wie sie ! es möchte und muss es nicht zu Deinen Gunsten mehren/ erhalten. Inwieweit dann das Sozialamt ein kostenfreies Wohnrecht des dann bis dato Lebengefährten akzeptiert, muss Dich im Prinzip nicht berühren.
Recht einfach ..... Du kannst am Ende ( sprich nach dem Versterben des Lebensgefährtens der Mutter - soweit dieser die Mutter überlebt ) nur noch das "erben"/ nehmen, was übrig bleibt.
Es ist Dir jedoch freigestellt, nach dem Tod der Mutter das Erbe auszuschlagen, wenn Du der Auffassung bist, dass es Dir nur zum Nachteil gereicht.
Soweit Dein Einkommen nicht gerade jährlich über 100.000 Euro liegt, so wirst Du auch nicht für die Pflegekosten der Mutter einstehen müssen.
Wenn die Mutter für die Kosten der Pflege nicht aufkommen kann, wird das Sozialamt versuchen die Wohnung zu verwerten.
Insofern wird dann von Bedeutung, dass die Zuwendung des Wohnrechts eine Schenkung ist und Schenkungen können bei Verarmung des Schenkers innerhalb von 10 Jahren zurück gefordert werden.
Im übrigen: Schenkungsteuer hat der bestimmt auch nicht bezahlt.
Nicht unbedingt. Die Bewertung von Wohnrechten ist sehr kompliziert.
Vielen Dank für die hilfreiche information, natürlich zahlt er keine schenkungssteuer, wohnung nur wert von 80.000, lediglich 160€ Nebenkosten.....
Ich habe nachgesehen , es wären 18000 schenkungssteuer!