Pflegegeld für enkel?
Das Jugendamt hat unseren Enkel in Obhut genommen und vorübergehend bei uns (Großeltern) untergebracht. Nun sagt das JA, dass uns außer Kingergeld keine Leistungen zustehen. Was kann ich beantragen, wenn ich keine offizielle Pflegerin bin? Der Kleine ist 1 Jahr alt und benötigt dementsprechend viel.
3 Antworten
Also ich habe mich mit dem Thema vor einem dreiviertel Jahr mal ausführlich beschäftigt. In dem Fall, dass das JA eine Inobhutnahme zuerst durchgeführt hat und anschliessend das Kind bei den Großeltern untergebracht würde, steht den Grosseltern auch Pflegegeld zu. Mal sehen, ob ich das Urteil noch finde...
In meinem Fall (ohne Inobhutnahme) wurde eine gewisse Summe trotzdem vom JA zusätzlich an die Grossmutter gezahlt.
Hallo,
" was kann ich beantragen " ?
es kommt darauf an.....unter Umständen kann das Jugendamt Zahlungen verweigern bzw. kürzen.
Evtl. findest du im folgenden Link Parallelen zu eurer familiären Situation:
...betr. Termin JA. Es ist schon von Vorteil, sich über dieses Thema im Vorfeld zu informieren.
Viel Glück !
Gib mal ein: Beihilfekatalog des Jugendamtes
Das Urteil wäre sehr hilfreich für meinen Termin morgen beim JA, die wollen nämlich kein Geld zahlen...