Sparbuch für Enkel auf wessen Namen?
Hallo zusammen,
meine Schwiegermutter (verwitwet) hat für unseren Sohn (ihren Enkel) bei seiner Geburt ein Sparbuch angelegt und zahlt dort zu besonderen Gelegenheiten etwas Geld ein, das Sparbuch liegt bei ihr zuhause, wir wissen auch wo. So weit so gut. Allerdings ist sie die Kontoinhaberin - mit dem Vermerk auf den Namen unseres Sohnes, denn die Bankangestellte hat ihr wohl gesagt, das würde ausreichen, damit ihm das Sparguthaben gehört, d. h. unser Sohn (oder wir als gesetzliche Vertreter) würden so bei Vorlage des Sparbuchs Geld abheben können.
Ich bin da anderer Meinung: da sie ja Kontoinhaberin ist, kann weder unser Sohn noch wir Geld abheben, ist meine Annahme korrekt ?
Was passiert, wenn meine Schwiegermutter z.B. ein Pflegefall wird und Vermögen offen gelegt werden muss, um Pflegekosten zu decken ? Dann ist dieses Sparbuch doch praktisch ihr Vermögen, oder ? Und was bei Tod meiner Schwiegermutter ? Dann geht das Sparbuch doch in ihr Gesamt-Erbe über, d. h. mein Mann und mein Schwager würden es anteilig erhalten, richtig ?
Schon mal ganz herzlichen Dank für Eure Antworten!
3 Antworten
da sie ja Kontoinhaberin ist, kann weder unser Sohn noch wir Geld abheben, ist meine Annahme korrekt ?
Absolut korrekt. Es ist ihr Geld und es wird auch für sie verwendet werden, wenn es verwendet werden muss, da hat der Enkel gar nichts davon.
Die Zeiten, in denen man für Rechnung und auf Namen desEnkelkindes ein Konto eröffnen konnte, sind schon lange vorbei.
Ich habe meinen Kindern daher aufgetragen, in ihrer Eigenschaft als Vertreter ihrer Kinder Konten zu eröffnen, auf die ich solche Einzahlungen vornehme. Das ist dann nämlich wirklich das Geld der Enkel.
Für den Erbfall könnte die Schwiegermutter mit einem Testament vorsorgen (Das Sparbuch x soll der Enkel erben).
Falls im Pflegefall Sozialhilfebedürftigkeit eintritt, wird das Sozialamt vermutlich das Sparbuch als ihr Vermögen ansehen.Wenn sie das Guthaben jetzt verschenkt, muss sie noch 10 Jahre fit bleiben, denn solange rückwirkend werden Schenkungen rückgängig gemacht.
Das Sparbuch ist ein "hinkendes Inhaberpapier", d.h., die Bank darf an jeden Vorleger auszahlen, braucht das aber nicht.
Die Schwiegermutter ist Kontoinhaberin. Das Guthaben ist ihr Vermögen, mit allen Konsequenzen.
Was das mit dem "Vermerk" heißen soll gibt mir Rätsel auf. Was genau steht in dem Vermerk? Nur wenn man den genauen Wortlaut dieses "Vermerks" kennt könnte man dessen Bedeutung einschätzen.
Auf Auskünfte von Bankmitarbeitern würde ich mich in dieser Hinsicht besser nicht verlassen. Was ich da schon alles gehört habe würde ein ganzes Witzbuch füllen