Möchte einem Enkelkind Geld zweckbestimmt für seine Ausbildung schenken, der Vater des Enkels soll Treuhänder sein?
Ich möchte einem Enkelkind Geld schenken, das für seine Ausbildung verwendet werden soll. Um dies sicher zu stellen möchte ich die Kontrolle über die Verwendung des Geldes meinem Sohn übertragen bis der Enkel 27 Jahre alt ist. Wie macht man das? Wie kann ich sicher stellen, dass die Mutter des Enkels keinen Zugriff auf das Geld hat? Müssen beide Eltern zustimmen? Die Eltern des Enkels sind nicht verheiratet haben aber gemeinsames Sorgerecht. Wird diese Schenkung, die ja dann Vermögen des Enkels ist, bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet?
2 Antworten
Ob die Möglichkeit der Festsetzung des Sparguthabens bis zum 27. Lebensjahr möglich ist, wage ich zu bezweifeln.
Soviel ich weiß, erlischt jede Vollmacht, die den Zugriff des Enkels verhindern soll, mit dem 18. Lebensjahr.
Ich würde ein Gespräch mit einem Berater der Hausbank suchen und mir die Möglichkeiten, die eventuell bestehen, aufzeigen lassen.
Zu der Frage, ob beide Eltern unterschreiben müssen, kann ich nur aus Erfahrung sagen - ja, das müssen sie, sobald das gemeinsame Sorgerecht vorliegt.
Wenn das Kind 18 geworden ist, hat sich das mit dem Sorgerecht doch sowieso erledigt und du kannst ihm - auch ohne Eltern dazwischen - schenken, was immer du willst.
Na das muss ja eine tolle Ausbildung sein.
Wie auch immer, dann warte doch einfach, bis es 18 ist und schenke ihm dann.
Falls du fürchtest, zwischenzeitlich zu versterben, wäre ein Testament eine Alternative.
Aber eines ist sicher: Solange das Kind minderjährig ist, kommst du an den Eltern noch vorbei.
"Solange das Kind minderjährig ist, kommst du an den Eltern noch vorbei."
Ich konnte ohne Unterschrift der Erziehungsberechtigten noch nicht einmal ein mickriges Mäusesparbuch bei der Sparkasse auf den Namen des Enkelkindes anlegen.
Und dass, ob wohl es um nur 500 € ging, die mit 5% verzinst werden sollten.
Es gab keine Zustimmung des Vaters - also gab`s auch kein Mäusesparbuch :-((
Das war zu meiner Zeit™ in der Spaßkasse noch anders. Da konnte man sowas noch.
Aber heute eben nicht mehr und damit muss man nun mal leben.
Das Kind ist noch keine 18 und wer weiß, wie er sich entwickelt, deshalb soll er noch keinen ungehinderten Zugang zu dem Geld bekommen, sonst kauft er sich vielleicht lieber einen Porsche, statt eine Ausbildung zu machen.