Möchte einem Enkelkind Geld zweckbestimmt für seine Ausbildung schenken, der Vater des Enkels soll Treuhänder sein?

2 Antworten

Ob die Möglichkeit der Festsetzung des Sparguthabens bis zum 27. Lebensjahr möglich ist, wage ich zu bezweifeln.

Soviel ich weiß, erlischt jede Vollmacht, die den Zugriff des Enkels verhindern soll, mit dem 18. Lebensjahr.

Ich würde ein Gespräch mit einem Berater der Hausbank suchen und mir die Möglichkeiten, die eventuell bestehen, aufzeigen lassen.

Zu der Frage, ob beide Eltern unterschreiben müssen, kann ich nur aus Erfahrung sagen - ja, das müssen sie, sobald das gemeinsame Sorgerecht vorliegt.

Wenn das Kind 18 geworden ist, hat sich das mit dem Sorgerecht doch sowieso erledigt und du kannst ihm - auch ohne Eltern dazwischen - schenken, was immer du willst.


Gottlob 
Beitragsersteller
 04.07.2016, 09:33

Das Kind ist noch keine 18 und wer weiß, wie er sich entwickelt, deshalb soll er noch keinen ungehinderten Zugang zu dem Geld bekommen, sonst kauft er sich vielleicht lieber einen Porsche, statt eine Ausbildung zu machen.

EnnoWarMal  04.07.2016, 12:08
@Gottlob

Na das muss ja eine tolle Ausbildung sein.

Wie auch immer, dann warte doch einfach, bis es 18 ist und schenke ihm dann.

Falls du fürchtest, zwischenzeitlich zu versterben, wäre ein Testament eine Alternative.

Aber eines ist sicher: Solange das Kind minderjährig ist, kommst du an den Eltern noch vorbei.

Primus  04.07.2016, 12:26
@EnnoWarMal

"Solange das Kind minderjährig ist, kommst du an den Eltern noch vorbei."

Ich konnte ohne Unterschrift der Erziehungsberechtigten noch nicht einmal ein mickriges Mäusesparbuch bei der Sparkasse auf den Namen des Enkelkindes anlegen.

Und dass, ob wohl es um nur 500 € ging, die mit 5% verzinst werden sollten.

Es gab keine Zustimmung des Vaters - also gab`s auch kein Mäusesparbuch :-((

EnnoWarMal  04.07.2016, 16:23
@Primus

Das war zu meiner Zeit™ in der Spaßkasse noch anders. Da konnte man sowas noch.

Aber heute eben nicht mehr und damit muss man nun mal leben.