Werkstudenten - Wie läuft das genau?

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hallo ...

also - wenn du Studenten bei euch beschäftigen willst, benötigst du von deinen beiden Studenten a.) die Steuerkarte und b.) einen gültigen Studentenausweis. Außerdem wird gefragt, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind.

Desweiteren ist korrekt, was gandalf geschrieben hat. Werkstudenten dürfen nur max. 20 Stunden die Woche während der Vorlesezeiten arbeiten, in den Semesterferien und am den Wochendende aber mehr. Wichtig dabei ist die korrekte Aufzeichnung der Stunden in Form von Stundenzetteln. Bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung werden diese Belege unbedingt benötigt: = Steuerkarte ( später Kopie der Steuerkarte bzw. Schrieb/Nachricht/Ausdruck vom Finanzamt ), Studentenausweis ( bzw. Kopie dessen) und Stundenzettel.

Die Berechnung des Gehaltes von Werkstudenten ist relativ einfach: Das Gehalt unterliegt der Steuerklasse, welches auf der Steuerkarte vermerkt ist. Bei Steuerklasse 1 fallen ab ca. 860,-- Euro Lohnsteuern an. Hat dein Werkstudent mehrere Jobs, so hat er auch mehrere Steuerkarten ... nur die erste Steuerkarte hat Klasse 1, jede weitere hat Steuerklasse 6 - bei Steuerklasse 6 sind die Steuern extrem hoch.

In der Sozialversicherung fällt nur der Arbeitnehmer-Anteil zur Rentenversicherung an. Ansonsten ist der Werkstudent über seine Krankenversicherung des Studiums versichert. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wird dann an die Krankenkasse überwiesen ( zuzüglich U1 und U2 für den Arbeitgeber)

Es gibt noch eine Ausnahme: Ist dein Student über XY Jahre alt .... oder schon im XY-ten Semester, dann fallen die gesamten Sozialversicherungen an. Also: Langzeit-Studenten werden zur Kasse gebeten.

Ansonsten kannst du auch im Internet das die Seite nettolohn.de aufrufen und die Zahlen eingeben. Das Programm rechnet realtiv punktgenau aus, was netto auszuzahlen ist.

ABER: die Firma muss die Lohnabrechnung elektronisch machen - die Daten an Finanzamt und Sozialversicherung online übermitteln. Und auch das Datenmonster ELENA will gefüttert werden.

Also: nix per Hand ausrechnen .... nur so als Überschlagsrechnung schon ... aber real halt doch nur mit Computer.

Studenten dürfen, um ihren Sozialversicherungsstatus nicht zu ändern, max. 50% während Vorlesungszeiten und ggf. auch voll in den Semesterferien arbeiten. Es kommt auf die Stundenzahl an, nicht so sehr auf den Betrag.

Siehe auch hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/58364/publicationFile/1343/tipps_fuer_studenten.pdf


Wodie  25.05.2011, 16:07

Hast du Frage mal richtig gelesen?