Online Shop in Wohngebäude?
ich wollte mein Gewerbe meines Onlineshops (Stickers und Aufkleber) anmelden und laut der Beamtin ist diese Tätigkeit nicht gestattet. Sie sagt, dass wir ein Lager oder mindestens ein Büro für die Lagerung und Versand des Artikels benötigen, obwohl wir die Stickers und Aufkleber nach Bedarf ausdrucken und versenden, also wir lagern nicht ein.
ich habe ja keinen Kundenbesuch (Verkehr, Parkplätze, etc.) und störe keine Nachbarn (Lärm, Gerüche, etc.) da wir nur einen kleinen Drücker + ein Plotter haben.
Ist solche Entscheidung so richtig?
Die Miete ein Büro wäre momentan sinnlos da wir ca 300 Euro pro Monat verkaufen.
1 Antwort
du müsstest das entsprechend so umfassend in die Gewerbeanmeldung schreiben. Schneidet ihr die Sticker mit einem Hobbyplotter? Ich kann dir hier bei FB die Gruppe "Plotten im Nebengewerbe" empfehlen.
Da wurde schon häufiger über Gewerbeanmeldungen gesprochen und wie es andere gelöst haben.
Soll keine Werbung sein, aber ich denke mal, dort hast du die Experten sitzen.
Wenn sich deine Wohnung in einem reinen Wohngebiet befindet, dann müsstest du wohl für die Ausübung des Gewerbes dort eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen? Das ist selbst dann der Fall, wenn du ein nicht störendes Gewerbe ohne Kundenverkehr ausübst und der Vertrieb rein übers Internet erfolgt.
Dieses Gewerbe bedarf keiner Genehmigung um dies in einem reinen Wohngebiet ausüben zu dürfen. Dementsprechend braucht's auch keine Nutzungsänderung beim Bauamt.
Ja genau, wir Schneiden die Sticker mit einem Hobbyplotter. das Gewerbe ist schon angemeldet aber nur mit der Tätigkeit "Grafik Design" "Lagerung, Versand und Firmenfahrzeug nicht erstattet" angemeldet