Nutzungsrecht der Wohnung auf Lebenszeit - Darf ‘Pflegerin’ da auch wohnen?

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"Nutzungsrecht auf Lebenszeit" bedeutet, dass Deine Mutter so lange sie lebt, die Wohnung nutzen kann wie sie will. Sie könnte sogar ausziehen, z.B. ins Pflegeheim und zu dessen Finanzierung die Wohnung an Dritte vermieten.

Wenn ich etwas von "Nutzungsrecht auf Lebenszeit" höre, dann wäre meine erste Frage die nach dem präzisen Inhalt der Vereinbarung. Nur dann könnte man dazu etwas sagen.

Ich kann die Sache aber auch vom anderen Ende her angehen: Wer müßte denn wohl das Pfelegeheim bezahlen? Wenn die Mutter keine ausreichenden Mittel hat, dann sind die Kinder dran und da bist Du möglicherweise dann als der offenbar wohlhabendere Teil der Nachkommenschaft der Spitzenkandidat. Deine Stiefschwester bewahrt Dich durch ihren persönlichen Einsatz als unbezahlte Pflegerin davor, dass Dir in die Tasche gegriffen wird. Statt zu meckern, solltest Du der Frau dankbar sein!