Nutzungsrecht der Wohnung auf Lebenszeit - Darf ‘Pflegerin’ da auch wohnen?
Hallo, ich habe mir vor einigen Jahren eine Zweitwohnung in meinem Geburtsort gekauft. Momentan wohne ich aber ca. 450km weit weg. Ich habe meiner Mutter erlaubt dort zu leben, ohne Miete aber mit Nebenkosten. Ich habe ihr auch das Nutzungsrecht auf Lebenszeit gewährt. Inzwischen geht es ihr leider nicht mehr so gut und sie ist im Prinzip ein Pflegefall. Trotzdem ist sie in der Wohnung geblieben, dass war immer ihr ausdrücklicher Wunsch. Soweit noch kein Problem. Jetzt hat meine Stiefschwester, zu der ich ein sehr angespanntes Verhältnis habe, die Pflege unserer Mutter übernommen. Und sie ist kurzerhand in meine Wohnung eingezogen. Ich will sie aber nicht da drin haben. Wie ist das mit der Nutzung auf Lebenszeit? Kann man dann auch kostenlos andere Personen in die Wohnung nehmen? Oder müsste diese andere Person dann mindestens Miete zahlen?
2 Antworten
"Nutzungsrecht auf Lebenszeit" bedeutet, dass Deine Mutter so lange sie lebt, die Wohnung nutzen kann wie sie will. Sie könnte sogar ausziehen, z.B. ins Pflegeheim und zu dessen Finanzierung die Wohnung an Dritte vermieten.
Wenn ich etwas von "Nutzungsrecht auf Lebenszeit" höre, dann wäre meine erste Frage die nach dem präzisen Inhalt der Vereinbarung. Nur dann könnte man dazu etwas sagen.
Ich kann die Sache aber auch vom anderen Ende her angehen: Wer müßte denn wohl das Pfelegeheim bezahlen? Wenn die Mutter keine ausreichenden Mittel hat, dann sind die Kinder dran und da bist Du möglicherweise dann als der offenbar wohlhabendere Teil der Nachkommenschaft der Spitzenkandidat. Deine Stiefschwester bewahrt Dich durch ihren persönlichen Einsatz als unbezahlte Pflegerin davor, dass Dir in die Tasche gegriffen wird. Statt zu meckern, solltest Du der Frau dankbar sein!