Nur ein Minijob und trotzdem Steuerklasse 6?
Hi, ich habe eine für mich dringende Frage. Ich habe zum 01.03.2017 einen Minijob bei einer Firma angefangen. Vorher hatte ich einen anderen Minijob, bei dem ich zum 28.02.17 aufgehört habe. Nun hatte ich meine erste Abrechnung bekommen und stellte schockiert fest, dass ich in die Steuerklasse 6 eingestuft wurde. Ich habe versucht dies aufzuklären, jedoch sagte mir mein Arbeitgeber, dass ich vom Finanzamt eine Erklärung holen soll, die belegt, dass ich keinen anderen Job habe. War dann beim Finanzamt, doch die meinten, dass es so eine Erklärung nicht gibt. Mein Arbeitgeber hätte sich als Nebenarbeitgeber angemeldet (Wie ist das überhaupt möglich, wenn ich nur einen Job habe?). Mir wurde gesagt, dass mein Arbeitgeber mich vom Finanzamt ab- und bei der Bundesknappschaft anmelden soll. Jetzt habe ich auch schon meine zweite Abrechnung mit Klasse 6 bekommen und es stinkt mir! Kann das mit meinem vorherigen Minijob zusammenhängen? Haben die die Fehlinformation, dass ich zwei Minijobs habe? Und selbst wenn es so wäre, müsste ich nicht erst mal mit beiden Jobs zusammen über 450 Euro kommen, damit da irgendwas passiert? Ich bin ratlos... Kann mir jemand sagen, wie sowas sein kann und wie ich an mein Geld komme?
3 Antworten
und wie ich an mein Geld komme?
So wie jeder, der zuviel Steuern vorausgezahlt hat. Durch eine Festsetzung der Einkommensteuer.
Ob du aber wirklich zuviel Steuern vorauszahlst, kann hier keiner wissen, da außer dir hier niemand deine sonstige Situation kennt. Kann ja durchaus sein, dass du noch woanders Einkünfte hast, die nicht der Quellenbesteuerung unterliegen, denn von einem Minijob kann man ja nicht leben.
Ich glaube das Hauptproblem ist, dass Du dem neuen Arbeitgeber die Steuer-ID gegeben hast und der hat die ELSTAM-Daten geladen. Damit ist er dann eben Zweitarbeitgeber und das bedeutet Steuerklasse 6.
Hätte er Dich nur bei der Knappschaft (Minijobzentrale) angemeldet, wäre alles in Ordnung.
Aber er könnte ja die höchsten 9 Euro monatlich dem Arbeitnehmer abziehen.
Hallo,
am besten klären, zu wann der bisherige Arbeitgeber die Abmeldung gemacht hat und wann er dies elekrtronisch erfast hat.
Dann den jetzigen Arbeitgeber auffordern, die Anmeldung als Hauptarbeitgeber vorzunehmen.
Vielleicht hilfreich:
Gruß
RHW
Da fehlt noch was, m.E. die Hauptsache:
Ein Minijob ist ja nicht per se steuerfrei. Der Arbeitslohn daraus wird
entweder pauschal versteuert oder nach Lohnsteuerkarte. Die pauschale Steuer zu übernehmen hatte der Arbeitgeber wahrscheinlich keinen Bock (kann man verstehen), er ist auch nicht dazu verpflichtet; also rechnet er nach "Lohnsteuerkarte" ab.
Da geht er nun davon aus, dass der Job ohnehin nur ein Nebenjob für den Auszubeutenden ist, und damit die LSt.-Klasse 1, 2, 3, 4 oder 5 für einen eventuellen Hauptjob freibleibt, rechnet er nach 6 ab.