Notebook-Rechnung auf Ehemann - Absetzbar bei freiberuflicher Ehefrau?

1 Antwort

Die Frage birgt mehr Möglichkeiten, als man auf den ersten Blick denkt.

  1. Was klar ist, Deine Frau kann (die übrigen Voraussetzungen mal voraus gesetzt) nur Vorsteuerabzug geltend machen, wenn Sie eine Rechnung hat, die alle Formvorschriften erfüllt, also auch an sie adressiert ist.

  2. Wenn Du das Notebook kaufst und es dann Deiner Frau schenkst, könnte die es zum gemeinen Wert in den Betrieb einlegen. Dann hätte sie eine Basis für die Abschreibung.

  3. Ihr könntet aber auch fragen, ob der Gutschein innerhalb der Familie übertragbar ist. Dann könnte Deine Frau den Gutschein einlegen , sich eine Rechnung auf den eigenen Namen geben lassen udn mit dem Gutschein bezahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

jensfragt 
Beitragsersteller
 16.11.2014, 20:29

Hallo, vielen Dank und sorry, wegen meiner späten Rückmeldung! Vergessen wir das mit dem Gutschein und gehen nochmal zum Kern meiner Frage: Kann meine Frau das Notebook nur dann absetzen, wenn die Rechnung an Sie adressiert ist? Ich plane nämlich sie damit zu überraschen! Danke euch und beste Grüße, Jens

wfwbinder  16.11.2014, 21:02
@jensfragt

Die enthaltene Vorsteuer geht zwingend nur mit einer Rechnung die auf sie adressiert ist.

Einkommensteuerlich, also Abschreibung geht auch mit einem geschenkten Notebook.

jensfragt 
Beitragsersteller
 16.11.2014, 21:13
@wfwbinder

Hallo, klasse, danke. Vorsteuer ist in diesem Fall nicht entscheidend, sondern die Abschreibung/Absetzbarkeit, Besten Dank und Grüße, Jens

Mikkey  17.11.2014, 12:48
@jensfragt

Was hindert Dich daran, das Notebook zu kaufen und die Rechnung auf Deine Frau ausstellen zu lassen?