Notebook-Rechnung auf Ehemann - Absetzbar bei freiberuflicher Ehefrau?
Hallo, wir sind verheirat und gemeinsam veranlagt. Ich bin Abreitnehmer und meine Frau ist selbstständig. Und Sie benötigt für Ihren Job ein neues Notebook.
Ich habe einen 500-EUR-Gutschein, den ich gegen ein Notebook einlösen kann. Die Rechnung würde dann jedoch auf meinen Namen lauten.
Ist die Rechnung trotzdem für Sie absetzbar? Oder spielt es gar keine Rolle, da wir gemeinsam veranlagt werden?
Danke & Grüße, Jens
1 Antwort
Die Frage birgt mehr Möglichkeiten, als man auf den ersten Blick denkt.
Was klar ist, Deine Frau kann (die übrigen Voraussetzungen mal voraus gesetzt) nur Vorsteuerabzug geltend machen, wenn Sie eine Rechnung hat, die alle Formvorschriften erfüllt, also auch an sie adressiert ist.
Wenn Du das Notebook kaufst und es dann Deiner Frau schenkst, könnte die es zum gemeinen Wert in den Betrieb einlegen. Dann hätte sie eine Basis für die Abschreibung.
Ihr könntet aber auch fragen, ob der Gutschein innerhalb der Familie übertragbar ist. Dann könnte Deine Frau den Gutschein einlegen , sich eine Rechnung auf den eigenen Namen geben lassen udn mit dem Gutschein bezahlen.
Die enthaltene Vorsteuer geht zwingend nur mit einer Rechnung die auf sie adressiert ist.
Einkommensteuerlich, also Abschreibung geht auch mit einem geschenkten Notebook.
Hallo, klasse, danke. Vorsteuer ist in diesem Fall nicht entscheidend, sondern die Abschreibung/Absetzbarkeit, Besten Dank und Grüße, Jens
Was hindert Dich daran, das Notebook zu kaufen und die Rechnung auf Deine Frau ausstellen zu lassen?
Hallo, vielen Dank und sorry, wegen meiner späten Rückmeldung! Vergessen wir das mit dem Gutschein und gehen nochmal zum Kern meiner Frage: Kann meine Frau das Notebook nur dann absetzen, wenn die Rechnung an Sie adressiert ist? Ich plane nämlich sie damit zu überraschen! Danke euch und beste Grüße, Jens