Notarkosten bei Realteilung ok?
Hallo,
folgende Frage:
Ein Grundstück, was A und B zur ideellen Hälfte gehört, wird mit einem Doppelhaus bebaut. Grundstückswert: 30.000 EUR. Es werden für beide Parteien Grundschulden eingetragen (A: 110.000, B: 125.000 EUR). Nach Fertigstellung des Rohbaus wird das Grundstück identisch geteilt (Realteilung) und die Grundschulden neu zugeordnet. Der Rohbauwert ist 110.000 EUR für das Gesamtobjekt. Erst nach Beurkundung der Teilung weitergebaut. Zudem wird noch ein Wegerecht eingetragen (Wert: 17.000 EUR).
Der Notar bemisst nun seine Kosten an ein einzutragenden Grundschulden zzgl. Wegerecht und geht von 252.000 EUR aus. Ich hatte gedacht, dass es nach Rohbauwert (110.000 + 30.000 EUR) geht.
Hat der Notar recht?
Danke,
haaber73
1 Antwort
Man kann grob sagen, dass jede Summe, die in einer Urkunde steht, den Wert der Urkunde erhöht.
Also wenn hier zwei Grundschulden enthalten sind, sind das die Summen.
So wie bei einem Kaufvertrag über ein Haus, in dem auch die Maklercourtage enthalten ist, auch diese in den wert einbezogen wird.
Oder die Schenkung eines Hauses mit der Einräumung eines Wohnrechts, nicht der Wert des Hauses allein, sondern dazu noch das Wohnrecht kommt.
Die Wertermittlung in Eurer Rechnung ist richtig.