Sozialantrag

2 Antworten

Hallo Ritschi, das Bewertungssystem der Pflegestufe und der damit verbundene notwendige Pflegeaufwand, wird oft nicht gerecht bewertet. Vielleicht wäre es besser, zuerst eine höhere Pflegestufe zu beantragen. Zu beantragen wieder bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse. Antragsberechtigt sind dabei nicht nur die Pflegebedürftigen Personen selbst, sondern auch die Angehörigen, wenn der Pflegebedürftige wie in deinem Fall von der Familie zu Hause gepflegt und versorgt wird. Hilfreich ist auch wenn der medizinische Dienst zur Begutachtung nach Hause kommt, wenn eine Mitarbeiterin vom Pflegedienst zur Unterstützung dabei sein könnte. K.

Ja, das ist wirlich so und wenn Du ehrlich bist, auch richtig.

Überlege mal wieviel Zuschüsse sonst bezahlt werden müssten, obwohl manche Leute über kleine, oder große Vermögen verfügen.

Es ist schlimm, das Menschen zu Pflegefällen werden, aber solange noch eigenes an Finanzen zur Verfügung steht, sollte es dafür verwendet werden.

Ist nur noch das Schonvermögen da, hilft der Staat ja weiter.

Du weißt hoffentlich, das die Pflegekasse einiges an Zuschüssen zahlt, wenn z.B. Hilfsmittel oder behindertengerechtes Wohnen finanziert werden muss!?