Niesbrauch: Grundbuch oder Testament was gilt?

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Wenn Ich deinen Sachverhalt mal sortiere:

  • Im Testament ist festgelegt, dass Dein Stiefvater ein Niessbrauch (ist übrigens Quatsch, habt ihr da mal den Steuerberater gefragt? Wohnrecht wäre für Euch besser) bekommen soll.

  • Dein Mutter will zu Lebzeiten verschenken (hat es also noch nicht nicht gemacht).

  • Natürlich kann der Nießbrauch noch nicht eingetragen sein. Denn weder hat Deine Mutter mit der Auflage verschenkt, noch ist das Testament zu tragen gekommen. Oder hast Du im Sachverhalt vergessen, das Deine Muter leider schon verstorben ist?

  • Es gibt ja nur die Möglichkeit, dass Dein Mutter verschenkt, also zu Lebzeiten) und Auflagen damit verbindet (besser wäre Wohnrecht für sie und den derzeitigen Ehemann).

  • Oder es kommt ins Testament, wird also bei ihrem Tod gültig, aber dann müßte ja der Ehemann enterbt werden, bzw. als Pflichtteilsersatz das Wohnrecht (oder den Nießbrauch) bekommen.

  • Also wenn alle noch leben, wäre es nciht besser ihr macht einen Erbvertrag in dem alles so festgelegt wird, wie ihr es möchtet? Aber vorher wegen Niebrauch unbedingt den Steuerberater fragen.

  • Nießbraucht hat nämlich den Nachteil, dass Du, wenn Du aufwendungen für das Haus/GRundstück zahlst, die steuerlich nciht abziehen kannst, wei Du keine einnahmen hast. Die hätte Dein Stiefvater.