Niesbrauch: Grundbuch oder Testament was gilt?
hallo,meine Mutter möchte zu lebzeiten ihre 2 Häuser an mich und meine Schwester verschenken. In ihrem gemeinschaftlichen Testament wurde festgelegt dass unser Stiefvater ein Niesbrauchrecht an rangerster Stelle, im Grundbuch eingetragen bekommen soll. Das bedeutet wenn er dann ins Heim müsste (er hat Alzheimer), würden die Erträge (Vermietung) aus dem Haus an ihn gehen, oder wenn ich einziehen würde müsste ich in meinem eigenem Haus "Miete" ans Altenheim meines Stiefvaters zahlen. ...Obwohl es noch eine (ziemlich reiche) leibliche Tochter ,die aber keinen Kontakt mit ihm hat, gibt.-Schade...aber ich habe mich damit abgefunden... Nun waren wir beim Steuerberater weil es noch einiges zu klären gab, dieser war auf dem Grundbuchamt und hat eine Kopie des Grundbuches mit gebracht - und siehe da - es steht nur eine alte Grundschuld drin aber kein Wort von einem Niesbrauchrecht also kein Eintrag!- Es wurde damals wohl vergessen...Aber was git denn nun wirklich Testament oder Grundbuch? lieben Dank im Voraus
1 Antwort
Wenn Ich deinen Sachverhalt mal sortiere:
Im Testament ist festgelegt, dass Dein Stiefvater ein Niessbrauch (ist übrigens Quatsch, habt ihr da mal den Steuerberater gefragt? Wohnrecht wäre für Euch besser) bekommen soll.
Dein Mutter will zu Lebzeiten verschenken (hat es also noch nicht nicht gemacht).
Natürlich kann der Nießbrauch noch nicht eingetragen sein. Denn weder hat Deine Mutter mit der Auflage verschenkt, noch ist das Testament zu tragen gekommen. Oder hast Du im Sachverhalt vergessen, das Deine Muter leider schon verstorben ist?
Es gibt ja nur die Möglichkeit, dass Dein Mutter verschenkt, also zu Lebzeiten) und Auflagen damit verbindet (besser wäre Wohnrecht für sie und den derzeitigen Ehemann).
Oder es kommt ins Testament, wird also bei ihrem Tod gültig, aber dann müßte ja der Ehemann enterbt werden, bzw. als Pflichtteilsersatz das Wohnrecht (oder den Nießbrauch) bekommen.
Also wenn alle noch leben, wäre es nciht besser ihr macht einen Erbvertrag in dem alles so festgelegt wird, wie ihr es möchtet? Aber vorher wegen Niebrauch unbedingt den Steuerberater fragen.
Nießbraucht hat nämlich den Nachteil, dass Du, wenn Du aufwendungen für das Haus/GRundstück zahlst, die steuerlich nciht abziehen kannst, wei Du keine einnahmen hast. Die hätte Dein Stiefvater.