Nebenkosten pro Person?
Zu einer Familie - 2 Erwachsene und ein 4jähriges Kind - ist Anfang 2019 ein weiteres Kind hinzugekommen. Bisher wurde die Betriebskostenabrechnung für 03,0 Personen berechnet. Ab wann kann oder muss die Personenzahl angeglichen und berichtigt werden ?
2 Antworten
Gab es denn schon eine Abrechnung für 2019? Daran sieht man ja, ob einen Nachzahlung oder ein Guthaben entsteht. Demgemäß würde ich überlegen, die NK einfach wie gehabt weiterlaufen zu lassen oder zu erhöhen.
Für personenbezogene Kosten natürlich ab Geburt des vierten Haushaltsmitglieds.
Bei mir trifft das nur auf die Müllgebühren zu. Da hätte dann der Vermieter das entsprechend melden müssen. Das wären hier 46,-€ mehr jährlich. Ja Gott.