Kinder in der Nebenkostenabrechnung als volle Person?
Meine Tochter ist 3 Jahre alt, dennoch wird sie bei der Nebenkostenabrechnung (Wasser pro Kopf) als volle Person gerechnet! Ist das normal so? Oder gibt es eine Regel, die sagt, dass Kinder z.B. erst ab 14 Jahren als volle Person zählen (was ich sinnvoller finden würde)?
1 Antwort
Wenn es einen personenabhängigen Schlüssel gibt, dann zählt jeder voll mit, egal wie groß, wie alt, wie oft oder lange zu Hause. Bei Wohnanlagen ist die Personenzahl je Wohnung manchmal schlecht zu kontrollieren, daher wird notfalls mit Vorankündigung auf die Umlage nach m² umgestellt (gesetzlicher Betriebskostenschlüssel).
Ein Wasserzähler je Wohnung wäre vielleicht schöner oder gerechter. Aber nur wenn jede Wohnung einen hat, kann nach cbm umgelegt werden. Billiger wird's durch die Wasserzähler möglichweise nicht, da die individuelle Zählermiete, -wartung und -ablesung die Nebenkosten erhöhen, ohne dass ein Tropfen Wasser geflossen sein muss.
Wieviel Streitpotential die Wasserzähler haben, zeigt dieser Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserzaehler.htm