Nebenkosten einer sich im Bau befindlichen Wohnung, die vermietet werden soll, steuerlich geltend machen?

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Notarkosten für den Kaufvertrag, die Grundbucheintragung, die Grunderwerbsteuer sind Anschaffungskosten, diese wirken sich nach Fertigstellung über die Abschreibungen aus.

Sofort abzugsfähig:

Notarkosten für die Eintragung einer Grundschuld, Eintragungskosten für die Grundschuld, Zinsen für die Finanzierung, lfd. Kosten wie Grundsteuer, Versicherung

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Du kannst die Kosten gar nicht direkt steuerlich geltend machen. Alle von dir genannten Kosten sind Anschaffungsnebenkosten die mit dem Kaufpreis (Anteil der nicht auf Grund und Boden entfällt) abgeschrieben werden müssen. Lediglich der Teil der sich auf Geldbeschaffung bezieht, also die Kosten zur Eintragung der Grundschuld, sind direkt steuerlich als Ausgaben anzusetzen.

Aber ja, im allgemeinen kannst du Kosten auch schon ansetzen bevor die ersten Mieteinnahmen fließen. Bzw musst es sogar, da du sie nach dem Zu- bzw Abflussprinzip nicht später geltend machen kannst.