Nebenkosten einer sich im Bau befindlichen Wohnung, die vermietet werden soll, steuerlich geltend machen?
Hallo liebe Community,
ich habe Anfang 2022 eine Wohnung käuflich erworben, die sich momentan noch im Bau befindet und nach Fertigstellung vermietet werden soll. Ich habe im selben Jahr die anfallenden Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintrag) gezahlt und möchte diese in meiner Steuererklärung für 2022 geltend machen. Meine Frage: Ist dies möglich bei noch nicht fertiggestellten Immobilien, die bspw. planmäßig 2 Jahre Bauzeit haben? Falls nicht, kann ich die Nebenkosten in meiner Steuerklärung für 2023 oder 2024 geltend machen, auch wenn die Rechnungen/Belege aus dem Jahr 2022 stammen?
Danke,
Tributa
2 Antworten
Notarkosten für den Kaufvertrag, die Grundbucheintragung, die Grunderwerbsteuer sind Anschaffungskosten, diese wirken sich nach Fertigstellung über die Abschreibungen aus.
Sofort abzugsfähig:
Notarkosten für die Eintragung einer Grundschuld, Eintragungskosten für die Grundschuld, Zinsen für die Finanzierung, lfd. Kosten wie Grundsteuer, Versicherung
Du kannst die Kosten gar nicht direkt steuerlich geltend machen. Alle von dir genannten Kosten sind Anschaffungsnebenkosten die mit dem Kaufpreis (Anteil der nicht auf Grund und Boden entfällt) abgeschrieben werden müssen. Lediglich der Teil der sich auf Geldbeschaffung bezieht, also die Kosten zur Eintragung der Grundschuld, sind direkt steuerlich als Ausgaben anzusetzen.
Aber ja, im allgemeinen kannst du Kosten auch schon ansetzen bevor die ersten Mieteinnahmen fließen. Bzw musst es sogar, da du sie nach dem Zu- bzw Abflussprinzip nicht später geltend machen kannst.