Anwaltskosten steuerlich geltend machen?
Hallo,
Ich brauche dringend mal eine korrekte Auskunft. Folgender Fall:
Ich habe ein Haus gekauft wo der ehemalige Eigentümer in der oberen Etage eines Einfamilienhauses ein paar Räumlichkeiten mit eingetragenem lebenslangem Wohnrecht hat. Nebenkosten muss er nur verbrauchsabhängig zahlen. Ich selber wohne als Eigentümer im Erdgeschoß. Nun gab es einen Rechtsstreit mit dem Wohnrechtsinhaber und ich war gezwungen mit einem Anwalt vorzugehen. Meine normalen Rechtsschutzversicherungen wollten die Kosten dafür nicht übernehmen da ich dafür Vermieterrechtschutz gebraucht hätte obwohl ich gar keine Miete bekomme. Er hat ein unentgeltliches lebenslanges Wohnrecht und zahlt mir nur anteilig die verbrauchsabhängigen Nebenkosten. Die Anwaltskosten belaufen sich nun auf 2000€. Meine Frage: Kann ich diese Anwaltskosten nun steuerlich geltend machen oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Ich danke schon jetzt für eure Auskünfte...
Herbert Behlen
2 Antworten
Du hast ja den Kaufvertrag für das Haus geschlossen und wenn das da so drin steht, musst Du das erfüllen. Das dann im nachhinein durch Anwalt überprüfen zu lassen geht allein auf Deine Kosten. Den Notarvertrag wirst Du nicht kippen können.
Klar Rechtsschutz für Grund und Boden, Mietobjekte, Pacht muss man extra abschliessen. Da sind meist auch Mietwohnungen im Inland drin und teilweise das Thema Erschliessungskosten und Satzungen der Kommunen und Baurechtliche Dinge.
Hat garnix damit zu tun ob Du nun Miete bekommst oder nicht.
Du hast es eigentlich schon selbst beantwortet:
"obwohl ich keine Miete bekomme".
Nichtsdestrotz, wenn Du keine Miete erhältst dann liegen für das Finanzamt keine Einkünfte vor, bei denen man diese Ausgaben gegenrechnen könnte.
Das aber hat mit dem Steuerrecht nichts zu tun.
Und darum kauft kaum jemand solche Objekte.
Danke für deine schnelle Antwort correct. Aber für die Rechtschutzversicherung werde ich trotz fehlender Mieteinnahmen als Vermieter eingestuft und hätte dann Vermieterrechtschutz benötigt.