Nagelstudio auch in einer Mietwohnung möglich?
Ich habe mir überlegt, mich mit einem Nagelstudio selbständig zu machen. Ich möchte dazu einen Raum unserer Wohnung herrichten. Muss ich dazu unbedingt die Genehmigung unseres Vermieters haben oder geht das auch so? Eigentlich bekäme der davon ja gar nichts mit.
2 Antworten
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Das könnte als Zweckentfremdung von Wohnraum ausgelegt werden. Da könntest du Ärger bekommen.
Bei Nagelstudio gehe ich, im gegensatz zum heute schon gefragten Büro einer Dolmetscherin davon aus, dass die Genehmigung verweigert werden kann. Nagelstudio bedeutet Kundenverkehr.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank