Ende der Bedarfsgemeinschaft aber trotzdem noch in einer Wohnung?
Mein Freund und ich haben uns nach 10jähriger Beziehung getrennt. Er ist arbeitslos, bekam aber die ganze Zeit keine Leistungen durch die ARGE, da mein Einkommen zu hoch war und ich ihn deswegen unterstützt habe. Jetzt ist er auf Wohnungssuche, was in einer Großstadt nicht so einfach ist. Solange kann er hier wohnen bleiben, allerdings bin ich nicht bereit, weiter für seinen Lebensunterhalt und seine Krankenversicherung aufzukommen. Beim Jobcenter sagte man ihm, wenn er hier wohnen bliebe, bis er etwas gefunden hätte, wäre ich dazu verpflichtet bzw. er bekäme kein Geld. Man wollte noch nicht mal seinen Antrag annehmen.
2 Antworten
Ergänzend zur Antwort von Gaenseliesel:
Man wollte noch nicht mal seinen Antrag annehmen.
Von solch Unverschämtheiten berichten öfter Bürger, die mit Jobcentern zu tun haben.
Dein Freund sollte auf keinen Fall allein zum Jobcenter gehen, um diese Sache zu klären, sondern sich begleiten lassen von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr).
.
Bitte gib an Deinen Freund weiter diese Hinweise zum
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem
mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen.
(Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben
rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen,
in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere
Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses
Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift
bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet
werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch,
eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie
eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene
Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden,
was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die
Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache
zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
.
Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.
.
Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche
Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei
Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.
Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.
Danke für die Blumen ‹(•‿•)›
Ja, die Tipps waren Gold wert, denen trauere ich auch hinterher. Hatte auch gern auf gute Tipps anderer verwiesen.
In Fällen wie dem hier geschilderten ist es direkt ein unbedingtes Muss, sich von einem Ämterlotsen begleiten zu lassen. Es ist schon erstaunlich, wie korrekt vorher unkorrekte Jobcenter-Mitarbeiter sich dann meistens verhalten.
@Stacy, leite auch diese neue Info an Deinen Freund weiter:
Diese Information zu kennen ist sehr wichtig:
Die Bundesanstalt für Arbeit in Form der Jobcenter maßt sich an,
Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter und Vollzugsanstalt (Armut = wie
Knast) in einem zu sein. - Lies dazu dies von junge welt:
Ermitteln auf Verdacht - Neue Weisung regelt Bußgeldverfahren gegen
Hartz-IV-Bezieher. Demnach haben Jobcenter ähnliche Kompetenzen
wie ein Staatsanwalt
https://www.jungewelt.de/2016/10-04/021.php
und dazu dies:
Fachliche Weisungen - Das Bußgeldverfahren im SGB II
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtg1/~edisp/egov-content465384.pdf?_ba.sid=EGOV-CONTENT465396
Ich weiß, das ist ein Hammer - aber besser das zu kennen, als von solch
einem Hammer unvermittelt getroffen zu werden.
Hallo,
ihr müsst, mittels einer Änderungsmitteilung sofort die Arge über die Trennung und die Auflösung der Bedarfsgemeinschaft informieren.
Dein Ex-Partner muss für sich allein einen Antrag auf Bewilligung von ALG 2 stellen.
Wichtig ! Alles schriftlich und die Übergabe des Antrags gegenzeichnen lassen !!!
Solange ihr die Wohnung noch zusammen bewohnt, werden seine Kosten dann anteilig übernommen, ihr bildet jetzt eine Haushaltsgemeinschaft !
Lasst euch nicht abschrecken. Sollte sich das Jobcenter quer stellen, dann sofort in Widerspruch gehen. (ausführliche Begründung)
Dazu google nach dem Begriff
" Bedarfsgemeinschaft "
und widerlegt alle Voraussetzungen die eine weitere BG vermuten lässt.
Dein Ex sollte sich von der SB betreffs Wohnungssuche beraten lassen. Zur Wohnungsgröße kann es zwischen den Kommunen abweichende Bestimmungen geben.
........" Beim Jobcenter sagte man ihm, wenn er hier wohnen bliebe, bis er etwas gefunden hätte, wäre ich dazu verpflichtet bzw. er bekäme kein Geld. Man wollte noch nicht mal seinen Antrag annehmen."
.......das ist Quatsch !
Nicht lange fragen sondern h a n d e l n !
Alles in Schriftform !!
dieser Link ist allgemein informativ und sollte euch beim formulieren des Widerspruchs helfen:
@Stacy, google auch mit
bedarfsgemeinschaft wiki (für Wikipedia)
mit
wohngemeinschaft wiki
und mit
Unterschied wohngemeinschaft bedarfsgemeinschaft
Moin nochmals Staycy,
ich habe noch etwas, nicht unwichtiges, für dich gefunden
Einem am 23.02.2016 ergangenen Urteil des Sozialgerichts Gießen (SG) zufolge darf das Jobcenter vom Partner eines Leistungsbeziehers nicht verlangen, solche Formblätter auszufüllen, welche an sich nur für ALG II Antragsteller bestimmt sind (Az.: S 22 AS 1015/14).
Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/17.04.2016-hartz-iv-partner-des-antragstellers-muessen-formblaetter-nicht-ausfuellen/
Manche Ämter bedienen sich gern der unnötigen " Mitarbeit der antragstellenden Partner ". Falls du also aufgefordert wirst, du bist kein Antragsteller, verweise auf das obige AZ !
Hallo Gaenseliesel, auf den Button, der diese Bandwurmzeilen mit Schieberegler erstellt, hab ich auch mal geklickt. Seitdem klicke ich nur noch auf die Sprechblase oder, wenn mir das unpassend ist, setze ich den Text in " " und mache ihn kursiv.
Um solche Bandwurmtexte stressfrei lesen zu können, setze ich hinten den Mauszeiger an, kopiere den Text und kopiere ihn in mein Textprogramm.
.
Wichtiger Hinweis ist dies, denn Jobcenter-Mitarbeiter lassen sich ja alles mögliche einfallen - teils aus Nichtwissen, und gemäß einigen Schilderungen von Jobcenter-"Kunden" aus Bosheit.
......ich war vom Ergebnis (Handy) selbst etwas irritiert und teste diesen Hinweis natürlich gern.
Versuch macht bekanntlich kluch ! DH !
÷)
lach...... cyracus, du hast mich nicht enttäuscht ! ;-) Ich hatte auf deinen Einsatz gehofft, Danke !
Diese, deine Hinweise sind nicht nur einfach Ratschläge, sondern für den Umgang mit diesem Amt von großer Bedeutung um seine Rechte im aufrechten Gang erfolgreich einfordern zu können !
Schade, dass der Support die Rubrik mit den Tipp's wegrationalisiert hat, man müsste sich nicht ständig wiederholen.
Aber.......warum einfach, wenn es kompliziert auch geht ! ;-)