Nachtzuschlag bei Apotheke, genauso wie Zuzahlung absetzbar?

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Meine Erfahrung dazu ist folgende:

Die Notdienstgebühr wird nur einmal pro Inanspruchnahme erhoben, unabhängig von der Anzahl der vorgelegten Rezepte oder der erworbenen Arzneimittel. Die Krankenkassen übernehmen die Notdienstgebühr, wenn der Arzt die Eilbedürftigkeit auf dem Rezept vermerkt hat („noctu“) und das Rezept unverzüglich in der Apotheke eingelöst wird


blnsteglitz  15.11.2013, 13:28

unverzüglich

ist das Zauberwort, daran hängen sich viele gesetzliche KK auf.......

Wieviel tausend Mal fährst Du denn pro Jahr zum Apothekennotdienst? Die sog. außergewöhnlichen Belastungen haben nämlich zumutbare Selbstbehalte in erheblicher Höhe und an anderer Stelle ist da nichts "unterzubringen". Ganz nebenbei: Zahlt das nicht auch die Krankenversicherung?


blnsteglitz  15.11.2013, 13:02

Zahlt das nicht auch die Krankenversicherung?

die GKV auf keinen Fall - die PKV ???