Nachträgliche Steuererklärung für Verstorbenen?

3 Antworten

Selbstverständlich ist für 2018 und für 2019 jeweils eine Einkommensteuererklärung anzufertigen.

Für 2019 - je nach Sachlage - womöglich auch noch eine Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft für die Zeit ab dem 18. Oktober.

Bei der Erbschaftsteuer ist darauf zu achten, dass die Bewertung eine andere ist als bei der Einkommensteuer. Bei der Erbschaftsteuer gilt nicht das Zuflussprinzip.

Mein Vater ist am 5. September 2019 gestorben. Die 19er Erklärung mache ich dann etwa im Frühjahr.

Die Erben sind verpflichtet die Steuererklärungen des Verstorbenen zu erstellen und abzugeben.

Rechnungen, Nachzahlungen und Ersttattungen werden aufgeteilt im Verhältnis der Erbanteile.

Man kann aber auch gegenüber dem Lohnsteuerhlfeverein und gegenüber dem Finanzamt erklären, dass die Erben sich einig sind, dass nur einer der Steuerbescheid erhalten soll, der dann ggfs. auch eine Erstattung erhalten darf.

Das müssen dann alle drei unterschreiben.

Das macht die Angelegenheit für alle einfacher ;)


KatrinH0807 
Beitragsersteller
 10.01.2020, 11:03

Dankeschön. Leider ist das bei uns nicht so einfach weil wir zerstritten sind. Aber wenn es auch anders geht, ist es für uns ja eine gute Lösung.

Was lässt Dich für 2018 zweifeln?


KatrinH0807 
Beitragsersteller
 10.01.2020, 13:13

Ich habe wenig Ahnung davon und habe mich gewundert, dass mein Vater seit Jahren in so einem Verein ist und die jetzt nach seinem Tod auf die Idee kommen, dass er die Erklärung für 2018 noch machen soll.

es hat sich aber bereits geklärt.