Darf ein Finanzbeamter einen Lohnsteuerhilfeverein gründen?

4 Antworten

Nach Deinem Kommentar auf EnnoBeckers Antwort, scheint mir die Frage falsch gestellt.

Es scheint Dir ja nicht darum zu gehen einen Lohnsteuerhilfeverein zu gründen, sonder darum, über so einen Verein Hilfe in Lohnsteuersachen gegen Entgelt anzubieten.

Das ist aber weder eine Frage des Vereinsrechts und in Deinem Fall auch keine Frage des Steuerberatungsgesetzes, sondern des Dienstrechts.

Wenn Dein Dienstherr Dir die Genehmigung gibt, kannst Du loslegen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Jay23 
Beitragsersteller
 09.11.2014, 11:22

Hast du da ne Norm die dagegen spricht ?

wfwbinder  10.11.2014, 11:18
@Jay23

Wenn Du auf dem Finanzamt tätig bist, solltest Du das Bundesbeamtengesetz besser kennen als ich.

In paragr. 100 BBG sind die Tätigkeiten erschöpfend aufgeführt, die nicht genehmigungspflichtig sind.

Das was Du willst ist gem. Paragr. 99, Abs. 2, Nr. 3 und Nr. 4 BBG sogar zwingend zu untersagen.

Daher auch der Kommentar von Vulkanismus, der kennt das BBG.

Ist das nicht ein Intressenkonflikt ? Wo fängt dann das Dienstgeheimnis an / auf ? bzw . mir währe nicht recht wenn ein "Beamter "noch meine Steuererklärung machen würde.. Was ist mit "Datenschutz" ? Wähe für mich ein NO GO


wfwbinder  08.11.2014, 21:30

Umgekehrt wird ein Schuh draus, da macht einer vom Amt die Erklärung und winkt sie selbst durch.

Nach dem mir das Bundesland bei dem Du tatig bist nicht bekannt ist, kann ich dich nur auf die entsprechende Nebentätigkeitsverordnung hinweisen.

Diese müsstest du ohne weitere Probleme im Internet finden.

Für diese Tätigkeit musst Du auf jeden Fall eine Genehmigung bei der Behörde beantragen - nur kann ich mir nicht vorstellen, dass Du diese  bekommst. 

Überlege einfach einmal: könnte der Grund nicht darin liegen, dass man Hilfesuchende beim Finanzamt, dann gleich zum Lohnsteuerhilfeverein abschleppen könnte ?

Wenn es keine gegensätzlichen Regelungen / Vorschriften seitens des Finanzamtes / der Finanzbehörde gibt, ist es wohl möglich obwohl ich die Frage spontan mit nein beantwortet hätte. Habe bisher keine anders lautenden Gesetzlichen Grundlagen gefunden. Siehe hier: http://www.bdl-online.de/index.php?id=27