Verlustvortrag und Arbeitsbeginn?
Hallo zusammen,
ich habe von Herbst 2018 bis 2021 ein Masterstudium absolviert. Mitte Dezember werde ich eine Teilzeitstelle und nebenberuflich eine Honorartätigkeit antreten. Durch den späten (Mitte Dezember) Arbeitsbeginn werde ich deutlich unter dem Grundfreibetrag liegen. Um einen Verlustvortrag aus den Jahren des Studiums geltend zu machen, wollte ich Steuererklärungen für 2018, 2019 und 2020 einreichen. Das Jahr 2021 würde ich machen, sobald dies geht. Der geschätzte Verlust aus den Studienjahren würde deutlich über dem ersten Einkommen aus 2021 liegen.
1) Muss ich hierzu lediglich auf dem Hauptvodruck bei Elster "Einkommensteuererklärung" und " Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen (und Anlage N ausfüllen)?
2) Wie werden die angesammelten Verluste mit dem ersten Einkommen (was unter dem Grundfreibetrag liegen wird) verrrechnet?
Macht es einen Unterschied zu welchem Zeitpunkt ich die Steuererklärungen abgebe? Ist es günstiger, die Steuererklärungen (und damit die festgestellten Verluste) erst im Jahr 2022 abzugeben, sodass der angesammelte Verlust aus den Studienjahren mit meinem Jahreseinkommen aus 2022 verrechnet wird?
Vielen Dank und liebe Grüße
2 Antworten
- Ja (Steuererklärungen für 2018, 2019 und 2020)
- (Verluste für 2018, 2019 und 2020) + Einkommen 2021 = neue Verluste
Du mußt alle Einkommensteuererklärungen für alle Jahre nacheinander korrekt abgeben.
"der angesammelte Verlust aus den Studienjahren mit meinem Jahreseinkommen aus 2022 verrechnet wird" funktioniert nicht.
- Ja.
- Ja.
- (ohne weitere Numerierung): Nein.
- (ohne weitere Numerierung): Das spielt keine Rolle.