Nach Hochzeit - muss ich den Werksstudentenjob meiner Frau mit angeben?
Wir heiraten Ende diesen Jahres und können ab nächstem Jahr eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Ich selber arbeite vollzeit (ca. 45000 Euro brutto) und meine Frau studiert und arbeitet in einem Werksstudenten-Verhältnis (ca 7500 Euro brutto, abgezogen wird nur der RV-Beitrag). Sie hat außerdem einen GdB von 100 mit dem Merkzeichen H (u.a. 3700 Euro Freibetrag). Gebe ich sie in meinem Steuerprogramm ohne ihr Einkommen mit an, bekämen wir ca. 5500 Euro Steuererstattung, gebe ich ihr eigenes Einkommen mit an nur ca. 3500 Euro. Warum macht das einen so großen Unterschied? Muss ihr Einkommen zwingend mit angeben? Bisher zahlt sie ja noch gar keine Steuern und würde ja auch alleine keine Steuererklärung machen.
3 Antworten
Ja natütrlich ist es anzugegen. Sie zahlt für ihre 7.500,- Werkstudentenjob keine Einkommen(Lohn)-steuer, weil der Grundfreibetrag 8.820,- ist(ab 2017). Den kannst Du natürlich nicht für das übrige Familieneinkommen "verballern," denn da gehört das Werkstudenteneinkommen dazu..
Eine gemeinsame Steuererklärung (Zusammenveranlagung) könnt Ihr (nicht Du) schon für dieses Jahr abgeben.
Natürlich sind sämtliche Einkommen anzugeben.
Bei gemeinsamer Veranlagung schon für 2017 zahlt ihr einige 1000 € weniger, als du allein bezahlen würdest.