Werksstudent und Übungsleiterfreibetrag
Hallo ihr Lieben,
ich arbeite in einem Betrieb als Werksstudent und verdiene dort ca. 550€, Nebenbei habe ich eine Stelle, die über den Übungsleiterfreibetrag abgerechnet wird.
Was passiert nun, wenn ich bei meiner zweiten Stelle über den Freibetrag von 2400€ komme? Muss ich dann nur diesen Betrag versteuern, oder fällt die Steuerpflicht auch für meinen Werksstudentenjob an?
Lg, Wallace
2 Antworten
- dein gesamtes Einkommen ist steuerpflichtig.
- das du keine Steuern zahlst, liegt daran, dass es den Übungsleiterfreibetrag und andere Freibeträge gibt.
- Werkstudent 6.600 im Jahr, da musst du in dem Übungsleiter Job schon über 5.000,- Einnahmen haben, bevor Steuern anfallen.
Ich weiß, wie studentenjobs abgerechnet werden. Aber das ändert nichts daran, dass von 6.600 Euro brutto noch 1.000,- Euro arbeitnehmerpauschbetrag runter gehen. Außerdem die vorsorgepauschale. Bevor Steuer fällig wird, müssen ca. 2.600,- andere Einkünfte dazu kommen. Dass sind, weil ja die Übungsleiterpauschale angezogen wird, 5.000,- Euro aus dem Übunsleiterjob, die völlig steuerfrei bleiben.
Und wenn Du nochmal 1.000,- mehr bekämst, wäre die Steuer nicht mehr als 200,- Euro und du hättest 800,- netto mehr.
nur was über den Übungsleiterfreibetrag hinaus geht kommt zum steuerpflichtigen Einkommen. zu den Zahlen hat wfwbinder alles geschrieben.
Hallo wfwbinder,
danke für die schnelle Antwort. Eventuell habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt. Für den Werksstudentenjob müsste ich eigentlich nur Rentenversicherung zahlen. Der Übungsleiterfreibetrag beträgt 2400€ jährlich. Wenn ich nun über die Übungsleitervergütung komme, sagen wir 3000€ pro Jahr, fallen Steuern an. Meine Frage dahingehend: Fallen dann auf die überschüssigen 600€ Steuern an, oder wird das überschüssige Geld und mein Werksstudentenjob zusammengezählt und ich muss dann auch auf das Werksstudentengehalt Lohnsteuer etc. zahlen?