Kredit als Belastung bei der Berechnung des Kindsunterhalts?
Mein Ex Mann hat wieder geheiratet und einen Kredit über 65 000 Euro aufgenommen. Vermutlich zum Bau einer Votovoltaik Anlage. Mtl. zahlt er dafür ca. 650 Euro an die Bank. Kann er dies als Belastung bei der Errechnung des Kindsunterhalts geltend machen? Er hat ein Brutto Einkommen von 6000 Euro und zahlt im Moment für unsere 12 jährigen Zwillinge 640 € Unterhalt.
3 Antworten
Nur die Raten abzusetzen wäre ja sehr kurz gedacht, man müßte die Einnahmen gegenrechnen. Ohnehin aber würde ein Unterhaltspflichtiger gehalten sein, sein Einkommen nicht durch mutwillige Kreditaufnahmen zu reduzieren. Diesen Kredit kann er niemals unterhaltsmindernd geltend machen.
Bei nachehelichen Schulden kommt es auf den Grund der Verbindlichkeit an. Schulden für reine Luxuszwecke (teures Auto, Reitpferd, Weltreise u.ä.) sind nicht abziehbar. Schulden, die der Vermögensbildung dienen, sind ebenfalls nicht absetzbar. Schulden für Wohnungseigentum sind absetzbar, wenn die Kinder ebenfalls in der Wohnung wohnen. Soweit eine Schuld grundsätzlich anerkannt wird, müssen die monatlichen Raten in einem vernünftigen Verhältnis zum monatlichen Einkommen liegen. • Kreditraten für ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung: Hier muss je nach Einzelfall unterschieden werden.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/schulden.html#ixzz2nZx3aNne
Das ist klar eine nachehelich entstandene Belastung, d.h. nicht als Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens angesehen werden kann.
Du solltest über Deinen Anwalt/Deine Anwältin eine Einkommensauskunft bei Deinem Ex-Mann anfordern und dann nach dem Verfahren des zuständlich OLG den Unterhaltsanspruch nochmals berechnen lassen. Ergibt sich hier eine Differenz, so wäre klar der Unterhalt aufzustocken und ggf. sogar nachzuzahlen.
PS: Es kann natürlich sein, daß der Ex-Mann nun argumentiert, daß er sich mit der Einspeisung des Stroms ein Gewerbe aufbaut, um leistungsfähiger zu sein. Das muß sich jedoch dann auch in den Erträgen aus dem eingespeisten Strom ausdrücken, d.h. die Bilanz muß nachhaltig positiv zu erwarten sein. In diesem Fall wäre der Unterhalt auch zu überprüfen, da die Einkünfte ja durch die PV-Erträge höher liegen. Ggf. kommt er dadurch sogar in eine andere Unterhaltsstufe.
Also: Einkommensauskunft anfordern und gespannt sein :-)