Nach Fachabitur zur Sozialassistentin noch Anrecht auf Kindergeld bis zum Studium Beginn und evtl.währendessen?Ich bin 21 Jahre alt?
Ich bin 21 Jahre alt und lebe bei meinem Vater, ich habe gerade mein Fachabitur mit gleichzeitiger Ausbildung zur Sozialassistentin mit einem 1,5 Schnitt abgeschlossen. Nun möchte ich gerne noch Sozial Arbeiter studieren . Habe ich bis zum Studium Beginn noch Anspruch auf Kindergeld und evtl auch währenddessen??? Vielen Dank
5 Antworten
Das Studium baut ja auf die Ausbildung auf, daher hat Dein Vater Anspruch auf Kindergeld und Du hast Anspruch auf Elternunterhalt.
KG bis zum 25. Geburtstag, Unterhalt bs zum Abschluß des Studiums.
Ob es für die Übergangszeit in diesem Fall auch KG gibt, weiß ich nicht. Zwischen Schule und Studium gibt es wohl bis 4 Monate übergangsweise KG. Einfach mal beantragen und die genauen Unstände einfach im Anschreiben erklären ( zusätzlich zum Formular).
Evtl. hätte Dein Vater auch Anspruch auf KG, wenn das Studium nicht quasi eine Verlängerung der Erstausbildung wäre, aber das weiß ich nicht und war ja auch nicht die Frage.
Wichtig hier noch:
Nicht die Fragestellerin hat Anspruch auf Kindergeld, sondern deren Eltern.
Die Fragestellerin hat Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern, und das ganz unabhängig vom Kindergeld.
1.
Ich erhalte derzeit tatsächlich KG für ein “Kind“ in derselben / ähnlichen Situation.
Hier also als Argument erstmal nur die empirische Erfahrung.
2. Ich habe zu dem Thema / zu den beiden Themen (KG und Unterhalt) sehr viel gegoogelt, weil es mich eben persönlich betrifft.
Wenn ein Studium auf die erste Ausbildung aufbaut, sind die Eltern bis zum Abschluß des Studiums zum Unterhalt verpflichtet. Die ansonsten übliche Beendigigung der Unterhaltspflicht nach Abschluß der ersten Berufsausbildung gilt dann nicht.
Ganz sicher!
Auch, wenn ich jetzt keine rechtlichen Grundlagen nennen kann, da es schon etwas her ist, dass ich mich informiert hatte.
Immer eine gute Empfehlung ist die Seite “studis-online“ ( für die Fragestellerin).
Dein Kind hat also zuerst eine Ausbildung abgeschlossen.
Dann ist ihm eingefallen zu studieren.
Und Du bekommst Kindergeld.
Dann ist das eben heute so.
Meine steuerliche Weiterbildung habe ich längst beendet.
Jetzt weiss die Fragestellerin es immer noch nicht so recht - aber da werden sich noch die richtigen Profis melden.
Hallo,
ja, Brigi123 hat in Bezug auf KG schon recht !
Es gilt dabei aber unbedingt Einiges zu beachten ( u.a. schädliche Einkünfte):
Genaueres bitte selbst nachlesen:
http://www.mystipendium.de/studienfinanzierung/kindergeld-studium
In der Übergangszeit von max. 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten (hier Ausbildung Soz.ass. und Studium) besteht Anspruch auf Kindergeld. Ebenso während des Studiums, sofern du keiner schädlichen Beschäftigung nachgehst.
Ja, ganz klar, während einer Ausbildung(Erst-, Zweit- oder sonstwie-Ausbildung) wird bis zum 25. Lj. Kindergeld gezahlt.
Bei einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung (!) wäre bei einer (Neben-)beschäftigung die Arbeitszeit zu beachten
Kindergeld würde auch in einer bis zu 4-monatigen Übergangsfrist zwischen Ausbildungsabschnitten gezahlt werden. Dauert es bis zur Aufnahme des Studiums länger als 4 Monate würde Kindergeld, bei einer verbindlichen Zusage für den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn, evtl. weitergezahlt oder aber auch nachgezahlt. In dieser Zwischenzeit wäre dann aber auch die kindergeldschädliche Beschäftigung(mehr wie 20 Wochenstd.) zu beachten.
Aber alles kein Problem. Wenn Kindergeld eingestellt wird, kann es auch wieder beantragt werden.
Wenn Du ein Kind hast - dann ja.
Nein natürlich nicht.....ich möchte ja wissen ob mein Vater für mich noch Anrecht auf Kindergeld hat,bis ich mein Studium beginne, oder zählt der Sozialassistent während des Fachabiturs als abgeschlossene Berufsausbildung?
Vielleicht lese ich das ja auch falsch, aber da steht, dass sie die Ausbildung zur Sozialassistentin abgeschlossen hat.
Somit gibt es keinen zweiten Abschnitt.
Sinn ist doch, dass sich das "Kind" mit dem bereits erlernten Beruf selbst ernähren kann und somit von den Eltern (und dem Staat) unabhängig ist.