Nach dem Heirat Steuer nachzahlen????????

4 Antworten

Zu 1:

Die Steuer wird in StKl V abgezogen, sobald die Werbungskostenpauschale überschritten wird, also schon ab 80-90 Euro pro Monat. Das liegt daran, dass der Grundfreibetrag von Euch beiden in StKl III berücksichtigt wird.

Zu 2:

Es ist eigentlich nicht denkbar, dass Ihr Steuern nachzahlen müsst, wenn Ihr im ganzen Jahr nur auf StKl I gearbeitet habt und keine nennenswerten sonstigen Einkünfte hattet. Du solltest besser einen Steuerrechner verwenden, weil der alle relevanten Informationen abfragt.


EnnoBecker  26.04.2013, 10:58

Es ist eigentlich nicht denkbar, dass Ihr Steuern nachzahlen müsst, wenn

Sehe ich ganz genauso. Irgendwas ist da falsch eingegeben worden.

Rat2010  26.04.2013, 11:10
@EnnoBecker

Schreibt sie doch! Sie hat die Bruttolöhne addiert und in der Splittingtabelle gesucht.

EnnoBecker  26.04.2013, 11:17
@Rat2010

Schreibt sie doch!

Hachja. Das kommt davon, wenn man das während der Arbeit liest und beantwortet. Dann entgehen einem mitunter die für den Sachverhalt wesentlichen Dinge :-(

der Blick in die splittingtabelle wird dir keine hilfe sein, da du nicht weißt wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ist. Ich mach dir mal eine Beispiel mit Basiswerten

Einkünfte Ehemann = 35000 € ./. WKPauschale 1000 € = 34000 € Einkünfte Ehefrau = 5448 ./. WKPauschale 1000 € = 4448 € Einkünfte Zusammen = 38448 € ./. Sonderausgaben = 5800 € (Schätzwert, kommt aber in ungefähr hin ) = Zu verst. Einkommen = 32648 € = festzusetztende Steuer = 3494 € ./. Einbehaltene Lohnsteuer = (der Wert steht in der elekt. JA-Bescheinigung = Nachzahlung o. Guthaben gg. Finanzamt


ksandra 
Beitragsersteller
 26.04.2013, 11:40

Hi,

ich werde die Steuererkärung zum erstem mal machen. WKpauschale 1000 € kann man immer eingeben/ anrechnen lassen?

Kann ich Studiumgebühr in "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der Ehefrau" eingeben oder gehört es ehe zu Sonderausgabe?

Entschuldigung, ich weiß das es schon etwas von Thema abweicht...

Da die Heirat ja erst im Dezember war, muß man nicht für das ganze Jahr rückwirkend zahlen. Nur für den einen Monat.


LittleArrow  26.04.2013, 15:27

Nur für den einen Monat.

Die Einkommensteuer wird auf das Jahr berechnet, nicht auf den Monat.

Es geht um das System unseres Steuergesetzes.

Erst mal ist das, was ihr (also du und dein Mann) monatlich an Steuer abführt ja nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die dann mit der Erklärung abgerechnet wird. Die Steuerklassen führen dazu, dass diese Vorauszahlungen so ungefähr hinkommen.

Wenn nun jemand, der davor Steuerklasse 1 hatte, in Steuerklasse 3 kommt, zahlt er merklich weniger voraus. Ebenso wie der, der davor in Steuerklasse 1 und jetzt in Steuerklasse 5 ist, mehr oder wie in deinem Fall überhaupt etwas vorauszahlt.

Weil die Minderung beim Mann höher ist als die Erhöhung bei dir, steigt euer Nettoeinkommen und das sollte - aber je nach Gehaltsunterchied!!!) - auch so sein. Ob das Ergebnis stimmt, zeigt sich im Steuerescheid und da kann es sein, dass ihr nachzahlen müsst, weil die Vorauszahlungen eben nicht genau stimmen. Für 2012 wird aber trotzdem eine Erstattung zu erwarten sein. Ihr versteuert ja nicht das Bruttogehalt sondern das zu versteuernde Einkommen und um auf das zu kommen, wird das eine oder andere (z. B. die gesamten Krankenversicherungsbeiträge und Werbungskosten) abgezogen.

Von der Grenze von damals 400, jetzt 450 € war und ist es unabhängig, ob Steuer gezahlt hättest oder nicht. Es liegt schon an der Steuerklasse 5, dass jetzt etwas abgezogen wird.


ksandra 
Beitragsersteller
 26.04.2013, 10:55

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

"zu versteunden Einkommen" versetehe ich nicht ganz:

zuvor : Brutto Mann + Brutto Werkstudenlohn => in Splittingtabelle = Nachzahlung

Wie soll ich dann richtig berechnen?

HilfeHilfe  26.04.2013, 11:01
@ksandra

das Problem ist das ihr vorher beide 1 wart und jetzt dein Mann die 3 und du die 5 hast.

Nach der Heirat habt ihr bei der Konstellation doch mehr netto (?). Ergo auf 4+4 ändern, Steuererklärung am Jahresende machen und dann die zu viel gezahlte Lohnsteuer einkassieren.

Rat2010  26.04.2013, 11:06
@ksandra

Die Rechnung ist im einfachsten Fall

Brutto Mann + Brutto Werkstudenlohn - Werbungskosten (pauschale ist 1.000 €) - Sonderausgaben (vor allem die Beiträge zur Krankenversicherung) = zu versteuerndes Einkommen => Splittingtabelle. Das kann über oder unter den Vorauszahlungen liegen.

ksandra 
Beitragsersteller
 26.04.2013, 11:12
@Rat2010

Super, danke, ich versuche es gleich zu berechnen :)

Rat2010  26.04.2013, 11:13
@HilfeHilfe

Wie bitte? Wenn man einen Rat gibt, was sie ändern sollen, dann ja wohl den bisherigen 454-€-Job in einen 450-€-Job verwandeln.

Das hängt aber davon ab, wie gut der Mann verdient.

Wenn sie wie von dir geschrieben umstellen, haben sie zwar eine Erstattung aber nicht mehr als davor zum Leben.

ksandra 
Beitragsersteller
 26.04.2013, 11:45
@Rat2010

Kommentar von Rat2010 Rat2010Rat2010 vor 28 Min.

"Wie bitte? Wenn man einen Rat gibt, was sie ändern sollen, dann ja wohl den bisherigen 454-€-Job in einen 450-€-Job verwandeln. "

Was bringt es in 450 € Job verwandeln, wenn, so wie ich verstanden habe, die Steuern bei St.Klasse 5 unabhängig von Lohnhöhe abgezogen werden/ auch bei Mini-Jobs?

Rat2010  26.04.2013, 11:56
@ksandra

Du arbeitest bisher auf Lohnsteuerkarte und hast das so angefangen, weil du ja auch so alles raus bekommen hast.

Für Menschen, die entweder daneben noch einen richtigen Job haben oder deren Mann zu viel verdient, als dass es interessant wäre, dass sie auf Lohnsteuerkarte arbeiten, gibt es aber auch Minijobs, bei denen man bis 450 € verdienen darf und bei denen (üblicherweise) der Arbeitgeber die Abgaben abführt. Wenn das bei dir klappt, wäre das durch deines dann in eurer Einkommensteuer wegfallenden Gehalts eine Interessnate Überlegung. Allerdings muss dein Arbeitgeber mitspielen, der (insgesamt) mehr als bisher zahlt.

Du kannst dich hier informieren:

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/node.html;jsessionid=08A276E11D55E5ADFE4986EBF0ECC2D4

ksandra 
Beitragsersteller
 26.04.2013, 12:16
@Rat2010

Da steht:

Minijobs im gewerblichen Bereich sind zum einen

  • geringfügig entlohnte Beschäftigungen, bei denen das Arbeitsentgelt monatlich 450 Euro nicht übersteigen darf (450-Euro-Jobs) und zum anderen
  • kurzfristige Beschäftigungen, die von vornherein für eine begrenzte Dauer ausgeübt werden.

Also "begrenzte Dauer", das stimmt schon bei mir (nur bie Ende September). Als Werksrudentin bei Bosch... ob Sie mir entgegen kommen würden...., aber fragen kostet ja nichts :)

Rat2010  26.04.2013, 14:11
@ksandra

Genau so!

Weil die möglichen zukünftigen Mitarbeitern sicher gerne entgegenkommen, solltest du gute Chancen haben.

LittleArrow  26.04.2013, 15:24
@Rat2010

Kleine Ergänzung: Bei jedem Arbeitnehmer werden als Werbungskosten für das gesamte Jahr jeweils mind. die Werbungskostenpauschale von € 1.000 abgezogen. Der Abzug erfolgt also einmal bei der Fragestellerin und einmal beim Ehemann.