MwSt für Trusted Shops Käuferschutz, eine Nebenleistung?
Beispiel: Online Shop verkauft unterschiedliche Artikel zu 19% und 7%. Kunden können den Käuferschutz dazu buchen, ist nun der Käuferschutz als Nebenleistung anzusehen und dementsprechend umsatzsteuerrechtlich zu behandeln oder müssen immer 19% verrechnet werden für den Käuferschutz?
2 Antworten
Wenn Du Kunde bist und Trusted shops gegen Gebühr buchts (das ist ein erweiterter Schutz, neben dem, den das Unternehmen kostenlos ggf. anbietet), machst Du einen Vertrag mit Trusted Shops und der unterliegt nicht den Bestimmungen des Vertrages mit Deinem Onlineverkäufer.
Ich kann als Kunden auch einen generellen Vertrag mit Trusted Shops machen, unabhängig vom jeweiligen Kauf.
Das hängt davon ab, was dieser "Käuferschutz" überhaupt ist.
Vom Gefühl her würde ich es als Versicherungsleistung ansehen, und dann stellt sich die Frage, wer die Versicherungsleistung erbringt.
Du hast es genau erkannt. Trusted Shops ist ein Unternehmen mit dem die Oniinehändler Verträge machen können und diesen Service dann den Kunden anbieten (kostenlos), oder aber man macht einen Vertrag über einen erweiterten Schutz auch als Kunde direkt mit Trusted Shops.
Ich bin quasi der Unternehmer, der den Käuferschutz vermittelt. D. h. dieser wird direkt bei Trusted Shops gebucht. Diesen bitte ich nicht kostenlos an, sondern hierfür muss die normale Gebühr vom Kunden entrichtet werden.