Ebay-Kleinanzeigen Käufer: möchte nach 2 Monaten Artikel zurück geben, was tun?
Liebe Community,
Eine Frage meiner Freundin.
Am 12.10.22 hat ein Käufer auf Ebay-Kleinanzeige einen Artikel bei Ihr gekauft. Gestern meldete sich der Käufer und meldet nach gut 2 Monaten das der Artikel nicht mit der Beschreibung zu 1000% übereinstimmt.
Wohlgemerkt, in der Anzeige sind Bilder von dem Artikel hinterlegt woran man es hätte erkennen können ob es für den Käufer der richtige Artikel ist, bzw. man hätte den Beschreibungsfehler darauf hinweisen können beim persönlichen nachfragen der Daten. Anschließend erhielten wir eine Empfangsbestätigung vom Käufer selber und darin schrieb er " vielen Dank, ja, hat alles gepasst.
Der Käufer hat die Funktion "Sicheres Bezahlen" benutzt und beinhaltet ebenfalls den Ebay-Käuferschutz.
Laut dem "Käuferschutz-Police" hat der Käufer bis zu 45 Tage Zeit ein Problem zu melden. Der Käuferschutz müsst erstmal somit Erloschen sein, oder?.
jetzt zu meiner Frage: muss man den Artikel zurücknehmen oder hat der Käufer jetzt einfach Pech weil Ihm das erst nach 2 Monaten einfällt und muss man jetzt auf eine mögliche Anzeige rechnen ?
Ich habe gerade gemerkt das meine Freundin sich an der Verpackung Orientiert hat und somit die fälschliche Beschreibung zustande kam.
sobald sich der Käufer meldet werde ich Ihm das Anbieten das er uns den Artikel zurückschicken soll und wir Ihm den Richtigen Router hinschicke.
4 Antworten
Hallo Hagen,
normalerweise läge durch die falsche Beschreibung und somit dem Vorliegen eines falschen Artikels beim Käufer ein Sachmangel vor. Da dieser aber bestätigte, dass alles in Ordnung und der Artikel somit wie beschrieben ist, habt ihr (eigentlich) nichts zu befürchten. Sollte er Screenshots von der Anzeige und Beschreibung haben und Chatnachweise, in dem ihr die falsche Beschreibung gesteht, dann könnte er die Rückabwicklung oder Erfüllung des KV natürlich einklagen. Ihr solltet jetzt natürlich ihm gegenüber nicht erneut erwähnen, dass die Beschreibung tatsächlich vom versendeten Artikel abweicht.
Vom Käuferschutz kann der Käufer keinen Gebrauch machen, da die Frist dafür abgelaufen ist.
Seit dem Kauf am 12. Oktober sind mehr als 45 Tage vergangen - e3rgo sollte sich der Käuferschutz erledigt haben. Dies speziell unter der Prämisse, dass der Käufer nach Erhalt der Ware bestätigt hat, dass alles zu seiner Zufriedenheit sei.
jetzt zu meiner Frage: muss man den Artikel zurücknehmen
nein - denn es besteht keinerlei Mangel oder irgendein Anlass, dass Du die Ware zurücknehmen bzw. Schadenersatz leisten müsstest.
Wenn dieser Käufer die Ware nicht mehr möchte, steht es ihm frei selbige weiterzuveräußern.
Vielen Dank für die schnell Antwort.
Wir haben gestern eine ähnliche Antwort im netzt gefunden, aber die Community zu fragen ist dann doch ein Ticken sicherer.
Wenn die Beschreibung falsch war, JA!
Zugesicherte Eigenschaften sind auch beim Privatkauf einzuhalten.
Es ging um einen TelekomRouter „Speedport Pro“ es wurden entsprechende Fotos hochgeladen wie er noch angeschlossen war und genutzt wurde.
Beschrieben wurde der Router fälschlicherweise als „Speedport Pro, Gaming Edition“.
technische Unterschiede gibt es nicht, nur Optische Unterschiede (Transparent und nicht Transparent).
Ich geh hierzu lieber der Korrektur nach und tausche das Gerät aus
Die Artikelbeschreibung muss gar nicht zu 1000% passen. 100% reichen völlig aus.
Bevor wir hier rätseln müssen, wäre es aber sinnvoll, zu beschreiben, wo genau die Abweichung bzw. das Problem liegt. Je nach Ausprägung kann sich dabei eine unterschiedliche Einschätzung ergeben.
Ah, ok.
wir haben den Käufer gestern noch geantwortet bzgl. um einen Kompromiss zu finden.