Ebay-Kleinanzeigen Käufer: möchte nach 2 Monaten Artikel zurück geben, was tun?


08.12.2022, 11:45

Ich habe gerade gemerkt das meine Freundin sich an der Verpackung Orientiert hat und somit die fälschliche Beschreibung zustande kam.

sobald sich der Käufer meldet werde ich Ihm das Anbieten das er uns den Artikel zurückschicken soll und wir Ihm den Richtigen Router hinschicke.

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Hagen,

normalerweise läge durch die falsche Beschreibung und somit dem Vorliegen eines falschen Artikels beim Käufer ein Sachmangel vor. Da dieser aber bestätigte, dass alles in Ordnung und der Artikel somit wie beschrieben ist, habt ihr (eigentlich) nichts zu befürchten. Sollte er Screenshots von der Anzeige und Beschreibung haben und Chatnachweise, in dem ihr die falsche Beschreibung gesteht, dann könnte er die Rückabwicklung oder Erfüllung des KV natürlich einklagen. Ihr solltet jetzt natürlich ihm gegenüber nicht erneut erwähnen, dass die Beschreibung tatsächlich vom versendeten Artikel abweicht.

Vom Käuferschutz kann der Käufer keinen Gebrauch machen, da die Frist dafür abgelaufen ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Seit dem Kauf am 12. Oktober sind mehr als 45 Tage vergangen - e3rgo sollte sich der Käuferschutz erledigt haben. Dies speziell unter der Prämisse, dass der Käufer nach Erhalt der Ware bestätigt hat, dass alles zu seiner Zufriedenheit sei.

jetzt zu meiner Frage: muss man den Artikel zurücknehmen

nein - denn es besteht keinerlei Mangel oder irgendein Anlass, dass Du die Ware zurücknehmen bzw. Schadenersatz leisten müsstest.

Wenn dieser Käufer die Ware nicht mehr möchte, steht es ihm frei selbige weiterzuveräußern.


Hagenbabe 
Beitragsersteller
 08.12.2022, 10:08

Vielen Dank für die schnell Antwort.

Wir haben gestern eine ähnliche Antwort im netzt gefunden, aber die Community zu fragen ist dann doch ein Ticken sicherer.

Wenn die Beschreibung falsch war, JA!

Zugesicherte Eigenschaften sind auch beim Privatkauf einzuhalten.


Hagenbabe 
Beitragsersteller
 08.12.2022, 11:29

Es ging um einen TelekomRouter „Speedport Pro“ es wurden entsprechende Fotos hochgeladen wie er noch angeschlossen war und genutzt wurde.

Beschrieben wurde der Router fälschlicherweise als „Speedport Pro, Gaming Edition“.

technische Unterschiede gibt es nicht, nur Optische Unterschiede (Transparent und nicht Transparent).

Ich geh hierzu lieber der Korrektur nach und tausche das Gerät aus

Hagenbabe 
Beitragsersteller
 08.12.2022, 11:07

Ah, ok.

wir haben den Käufer gestern noch geantwortet bzgl. um einen Kompromiss zu finden.

Die Artikelbeschreibung muss gar nicht zu 1000% passen. 100% reichen völlig aus.

Bevor wir hier rätseln müssen, wäre es aber sinnvoll, zu beschreiben, wo genau die Abweichung bzw. das Problem liegt. Je nach Ausprägung kann sich dabei eine unterschiedliche Einschätzung ergeben.