Software in der Freizeit entwickelt. Welche Rechte hat man/was kann man vom Arbeitgeber verlangen?
Dem Arbeitgeber wurden im Rahmen eines betrieblichen Verbesserungsmanagements mehrere theoretische Vorschläge gemacht, wie man Abläufe mit Hilfe von einer neuen Software verbessern könnte. Diese Vorschläge wurden von der Firma nicht umgesetzt bzw. abgelehnt.
Daraufhin wurde die Software komplett zu Hause privat mit einem Aufwand von insgesamt ca. 4 Wochen entwickelt. (Nach Feierabend, am Wochenende) Die Software hat inzwischen einen Stand, so daß sie auch für andere Firmen interessant wäre bzw. globaler vermarktet werden könnte.
Wenn nun die Firma bei der man angestellt ist, diese fertige Software doch nutzen möchte, welche Rechte hat man als Arbeitnehmer nun gegenüber dem Arbeitgeber?
Kann man fordern, daß der entstandene Aufwand, den man privat erbracht hat, von der Firma bezahlt wird? Falls ja, in welcher Höhe?
Falls man mit der Entlohnung nicht einverstanden ist, darf man die Herausgabe der Software verweigern?
Darf man die Software selbst vermarkten?