Muss sich meine 18jährige Tochter ummelden, wenn sie studiert und dafür in eine Mietwohnung zieht?

2 Antworten

Selbstverständlich unterliegen auch Studierende den geltenden Meldepflichten.

Aber Achtung - bei Anmeldung eines Zweitwohnsitzes am Studienort kann auch ratzfatz mal Zweitwohnungssteuer auf den Nachwuchs zukommen.... oder aber es entfällt der Anspruch ( je nach Studienort ) auf evtl. Begüßungsgeld der Kommune. Nichtsdestotrotz - Rundfunkgebühren werden auch am Zweitwohnsitz des "Kindes" fällig, soweit dieses nicht gerade Beitragszahler am ersten Wohnsitz ist.


Eifelia  18.08.2023, 14:24

BAföG-Empfänger können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen (muss aktiv beantragt werden)

Andri123  18.08.2023, 17:54
@Eifelia

Mit Bafögbezug würde der höhere Betrag bei Ummeldung einiges mehr als 17,50 pro Monat bedeuten.

wilees  18.08.2023, 17:56

Sollte nicht in Bezug auf Deinen Kommentar kommen.

Andri123  18.08.2023, 17:48

Ergänzend:

Der Kindergeldanspruch entfällt nicht mit der Ummeldung des Kindes.

Für die Zweitwohnungssteuer ist u.U. die Richtung ausschlaggebend. Das muss man spezifisch bei den Regelungen der jeweiligen Städte raussuchen.

Für eine eventuelle LSK II der Mutter würde ein Zweitwohnsitz bei ihr reichen. Das muss man dann aber gegen die eventuelle Zweitwohnungssteuer gegenrechnen.

Logisch!

Man hat sich dort anzumelden, wo man aktuell seinen Lebensmittelpunkt hat.

Erst recht natürlich, wenn man dann auch noch über eine eigene Wohnung verfügt!