Wenn ich für einen kurzen Zeitraum zu meinem Bruder ziehe, brauche ich dann bei einer Ummeldung Einzugsbestätigung des Vermieters?
Hallo, ich möchte einen Wohnberechtigungsschein beantragen und muss dafür mich ummelden, da ich eine Meldebescheinigung brauche.
ich ziehe allerdings nur übergangsweise zu meinem Bruder, meine alte Wohnung ist auch bereits gekündigt. Muss ich dann trotzdem eine Einzugsbestätigung von meinem Vermieter kriegen.
Ich beantrage nämlich den Wohnberechtigungsschein, da ich da ich so schnell wie möglich eine neue Wohnung brauche und sie mir sonst nicht leisten kann.
Ich hoffe jemand kann mir helfen ich weiß ist ein bisschen kompliziert.
2 Antworten
Wenn ich das richtig verstehe bist und wirst Du kein Mieter des Vermieters deines Bruders, richtig!?
Dann ist der Vermieter Deines Bruders für dich meiner Meinung nach auch nicht zuständig.
Du bist ja eher sowas wie ein Untermieter Deines Bruders, soll der Dir doch eine Bestätigung ausstellen/unterschreiben.
Wohnungsgeber ist dann dein Bruder. Trotzdem sollte der Vermieter deines Bruders zumindest informiert sein.