Zweitwohnsitz und Unterhalt?
Meine 18jährige Tochter, gemeldet im Elternhaus, lebt hauptsächlich bei ihrer Freundin In einer anderen Stadt, nicht in Ausbildung, will Zweitwohnsitz anmelden. Muss ich das Kindergeld/Kindesunterhalt ihr monatlich überweisen und muss sie sich beim dortigen Jobcenter anmelden?
2 Antworten
Kindergeld gibt es unter anderem dann, wenn man Ausbildungssuchend ist. Diese Bemühungen muss sie allerdings nachweisen. Wer nicht zur Schule geht und auch keine Ausbildung macht, erhält kein Kindergeld. Sie kann dann ganz ordinär arbeiten gehen und sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.
Dann soll sie sich Ausbildungssuchend melden. Ich kenne ja die Hintergründe nicht, aber mit 18 ist es ihr durchaus zuzumuten, sich eine Arbeit zu suchen. Ausserdem musst du die Familienkasse über die Umstände informieren. Hört sich für mich nach gechilltem Lotterleben an, das würde ich nicht unterstützen. Oder ist sie krank? Kann sie am Ende gar nicht arbeiten? Aber dann ergäbe eine Bewerbung bei der Polizei auch keinen Sinn. Ein FSJ in der Zwischenzeit wäre eine Möglichkeit. Dann gibt's sicher Kindergeld und evtl. Unterhalt.
Ihr steht wahrscheinlich beides nicht mehr zu. Als Untrehaltszahler würde ich verlangen dass sie arbeiten geht.
Und wenn sie einen 450,00€-job hat?