Zweitwohnsitz und Unterhalt?

2 Antworten

Kindergeld gibt es unter anderem dann, wenn man Ausbildungssuchend ist. Diese Bemühungen muss sie allerdings nachweisen. Wer nicht zur Schule geht und auch keine Ausbildung macht, erhält kein Kindergeld. Sie kann dann ganz ordinär arbeiten gehen und sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.


Daggi943 
Beitragsersteller
 26.08.2020, 13:31

Und wenn sie einen 450,00€-job hat?

GrafRotz  26.08.2020, 13:32
@Daggi943

Dann hat sie einen Minijob. Mehr aber auch nicht. Was macht sie denn nun tatsächlich? Was hat sie vor?

Daggi943 
Beitragsersteller
 26.08.2020, 13:47
@GrafRotz

Bewerbung Bundeswehr abgelehnt, Bewerbung Polizei in Bayern dauert 1 Jahr; ansonsten will sie jobben, aber von mir das Kindergeld und den Unterhalt des Vaters. Also?

GrafRotz  26.08.2020, 14:10
@Daggi943

Dann soll sie sich Ausbildungssuchend melden. Ich kenne ja die Hintergründe nicht, aber mit 18 ist es ihr durchaus zuzumuten, sich eine Arbeit zu suchen. Ausserdem musst du die Familienkasse über die Umstände informieren. Hört sich für mich nach gechilltem Lotterleben an, das würde ich nicht unterstützen. Oder ist sie krank? Kann sie am Ende gar nicht arbeiten? Aber dann ergäbe eine Bewerbung bei der Polizei auch keinen Sinn. Ein FSJ in der Zwischenzeit wäre eine Möglichkeit. Dann gibt's sicher Kindergeld und evtl. Unterhalt.

Ihr steht wahrscheinlich beides nicht mehr zu. Als Untrehaltszahler würde ich verlangen dass sie arbeiten geht.