Muß man Teppichboden erneuern, wenn man nach 9 Jahren aus Mietwohnung auszieht?

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Hat der Mieter die Wohnung inklusive bereits verlegten Teppichboden durch den Vermieter angemietet, so gilt dieser als mitvermietet. Der normale, vertragsgemäße Gebrauch, d.h. die Abnutzung ist durch die Zahlung der Miete abgegolten mit der Folge, dass eine notwendige Erneuerung des Teppichs auf Kosten des Vermieters durchgeführt werden muss.

Der Ersatz von verschlissenen Teppichböden gehört grundsätzlich nicht zu den Schönheitsreparaturen, deren Erledigung dem Mieter im Mietvertrag durch eine entsprechende Klausel aufgegeben werden kann. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, die zur Erneuerung des Teppichboden verpflichtet, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unwirksam (OLG Hamm RE NJW-RR 1991, 844)

Alle Abnutzungen und Schäden die in der Mietzeit passiert sind müssen ersetzt werden. Wenn der Teppichboden in den 9 Jahren allein von deiner Mutter abgenutzt wurde und dies auch nachvollziehbar ist, so müsste deine Mutter den Teppichboden ersetzen (oder es wird ein Teil der Kaution einbehalten). Ist es aber jedoch nicht nur auf deine Mutter zurück zu führen, so braucht sie auch nicht den kompletten Teppichboden alleine bezahlen.

Nach neun Jahren ist der Teppich längst abgewohnt, nach dieser Zeit spielt es auch keine Rolle mehr, ob der Teppich beim Einzug schon gebraucht, oder neu war. Deine Mutter wäre nur dann Ersatzpflichtig, wenn der Teppich durch ihr Verschulden beschädigt worden wäre, da dies ja wohl nicht der Fall ist, wird der Vermieter schon allein die Kosten tragen müssen. Nur nicht nachgeben und viel Erfolg.