Muss mein Vater noch Unterhalt zahlen wenn ich ein Studium und eine Lehre abgebrochen habe?
Hallo zusammen! Ich bräuchte da mal dringend Hilfe. Vorab: Ich bin 21 Jahre alt, lebe seit zweieinhalb Jahren mit meinem Partner zusammen und mein Vater, mit einer neuen Frau verheiratet, müsste mir laut Jugendamt im Monat knapp über 500€ zahlen (meine Mutter ist nicht unterhaltspflichtig und somit raus). 2014 habe ich mein Abitur gemacht, 2015 habe ich dann ein Semester Jura studiert und anschließend im Schuljahr 2015/16 ein FSJ (vollständig) absolviert. Letztes Jahr, also im August 2016, habe ich eine Ausbildung angefangen, diese habe ich allerdings auf ärztlichen Rat hin bzw. aus gesundheitlichen Gründen im Juli 2017 abbrechen müssen (Attest vom Arzt vorhanden). Da ich, ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen, im August umziehen werde, habe ich auch bereits ab 30.08.2017 einen neuen Ausbildungsplatz in der neuen Stadt, der allerdings unvergütet ist. Zu meinem Vater hatte ich bis 2015 noch ein sehr gutes Verhältnis, sodass ich ihn in der Zeit, wo ich Jura studiert habe, auch nicht auf Unterhalt verklagt habe, obwohl ich es hätte machen können und habe nur das Kindergeld von ihm bekommen. Mittlerweile sieht es aber so aus, dass überhaupt kein Kontakt mehr besteht, nur, wenn es um rechtliche Sachen geht. Unterhalt hat er mir (nachdem er sich monatelang geweigert hat) während meiner Ausbildung (d.h. bis jetzt) auch gezahlt, stellt sich jetzt aber quer, da ihm wohl zwei Anwälte gesagt hätten, dass er nach Abbruch der zweiten Ausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig ist. Ich habe ihm vorher angeboten, dass wir uns auf eine geringere Summe als 500€ einigen können, da mein Lebenspartner seine Ausbildung gerade abgeschlossen hat und nun Gesellengehalt verdient, daraufhin kam von ihm nur noch, dass er die Zahlung nun einstellt, da er mir laut seiner Anwälte nichts mehr zahlen muss. Wenn sich jemand damit auskennt, würde es mich doch mal sehr interessieren, ob er mir weiterhin Unterhalt zahlen muss, da ich die Ausbildung ja wirklich auf ärztlichen Rat hin und mit dessen Bescheinigung abgebrochen habe und dies auch beweisen kann. Ich danke im Voraus und hoffe, dass ich mich nicht zu wild und unverständlich ausgedrückt habe. Viele Grüße!
Ich bitte die Leute, die nur Beleidigungen für mich übrig haben, diese für sich zu behalten.
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Meines Wissens ist eine Lebenspartnerschaft unter schwulen Männern so was ähnliches wie die Ehe unter heterosexuellen Menschen. Dort ist man seinem Lebenspartner zum Unterhalt verpflichtet. Du solltest mal versuchen, dich vertrauensvoll an diesen zu wenden.
Dein Vater hat vermutlich auch juristisch vollkommen recht.
Hallo,
lass dich mal nicht verunsichern !
Welche Berufsausbildung hast du denn abgeschlossen ? Abitur ist keine Berufsausbildung !
Ob nun ein Studiumabbruch aus medizinischer Indikation oder aus reiner Fehlentscheidung betr. gewähltem Ausbildungsziel deinerseits, Unterhalt steht dir vorerst weiterhin zu ! Eine angemessene !!! Orientierungsphase wird den Kindern bis zum 1. Ausbildungsabschluss zugestanden !
Am besten ist, du informierst dich hier mal selbst :
https://www.jugendaemter.com/unterhaltspflicht-der-eltern-trotz-abgebrochener-berufsausbildung/
Und noch etwas.......solange ihr, du und Partner nicht miteinander verheiratet seid, ist dieser dir gegenüber auch nicht unterhaltspflichtig !
Das Kindergeld bekommst du? Das könntest du ggfs. mittels "Abzweigungsantrag" für dich selber beanspruchen. Einvernehmliche Regelung wäre aber schneller.
Eine unbezahlte Ausbildung ist doch oftmals schulisch und könnte ggfs. mit Bafög gefördert werden. Beantragt?
Deine Mutter ist warum nicht unterhaltspflichtig? Oder ist sie nicht leistungsfähig?
M.E. ist der Vater bzw. die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig.
Du schreibst, lt. Jugendamt wären 500€ zu zahlen. Gibt es einen Titel?
Er muss zahlen - siehe
(OLG Celle, Urteil v. 10.10.2013, 610 F 5057/12).
Schon mal danke dafür, aber in dem Urteil geht es ja um den ersten Ausbildungswechsel. Da ich schon ein Semester Jura studiert habe und jetzt die Ausbildung (wie schon gesagt mit Attest) abbrechen musste, meint er, dass er nicht mehr zahlen muss. Jetzt sagen die einen, dass er auf jeden Fall zahlen muss, da ich ja einen vernünftigen Grund hatte, die zweite Ausbildung abzubrechen, andere wiederum sagen, dass das nur nach dem ersten Abbruch der Fall ist.