Unterhalt während der Ausbildung?
Ich verdiene netto 650 Euro durch meine Ausbildung bin über 18 und lebe alleine. Ich bekomme 218 euro Kindergeld. Meine Eltern sagen ich bin nicht Unterhaltspflichtige da sie nur bis 860 Euro im Monat zahlen müssen. 650 plus 218 sind 868. Hab ich nun kein Recht an Unterhalt? Meine Wohnung kostet ja schon 550 warm und ich hab ein Auto weil ich sonst nicht zur Arbeit komme. Ich kann mir das nicht vorstellen weil es ja unmöglich ist mit 860 Euro zu leben wenn man alleine Miete zahlen muss und zur Arbeit muss?
3 Antworten
Die 860,-€ Bedarf sind richtig, und Dein Einkommen ist anzurechnen.
Allerdings werden von Deinem anzurechnenden Einkommen pauschal 100,-€ abgezogen. Und auch Fahrtkosten. Bei einer Monatskarte wäre das einfach, bei einem Auto weiss ich nicht, wie das geht. Evtl. wird eine Kilometerpauschale für die Entfernung zum Arbeitsplatz zugrunde gelegt, z. B. 30 Cent pro km.
Beispiel Monatskarte:
Einkommen 868,-€
Minus Pauschale 100,-€
Minus Monatskarte 90,-€
Anzurechnenden Einkommen 678,-€
Bedarf 860 minus Einkommen 678 = 182,-€ Unterhaltsanspruch.
Das wird Dir auch nicht viel helfen, denn die Wohnung ist zu teuer und als Azubi kann man sich ein Auto normalerweise nicht leisten.
Falls Du Anspruch auf BAB hättest, so würde das Kindergeld übrigens nicht zu Deinem Einkommen gerechnet werden.
Hier noch ein Überblick über den Paragrafendschungel.
Da haben deine Eltern etwas missverstanden. Die 860 Euro gelten für Studierende Kinder, die nicht mehr Zuhause wohnen.
Dein Bedarf richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2020 und nach der tatsächlichen Stufe, zu der deine Eltern leistungsfähig sind. Da ich das Einkommen deiner Eltern nicht kenne, kann ich dazu leider auch nicht mehr sagen. Ich gehe jetzt einmal blind davon aus, dass sie tatsächlich nicht mehr zahlen müssen. Wenn deine Wohnung zu teuer ist, wirst du etwas günstigeres finden müssen. Oder einen Nebenjob machen. Wieso lebst du mit 18 denn alleine? Ist der Ausbildungsort zu weit weg von der Familie?
Der Unterhaltsanspruch umfasst neben der schulischen Ausbildung auch die Zeit der Berufsausbildung. Deshalb hat auch ein Auszubildender Anspruch auf Unterhalt. Anrechnen lassen muss er sich aber seine Ausbildungsvergütung nach Abzug von Fahrtkosten und einer Ausbildungspauschale von monatlich 100 Euro.
das steht dazu im Netz. Deine Ausbildungsvergütung wird komplett angerechnet und Kindergeld zählt auch als Unterhaltszahlung, wenn sie weitergeleitet wird.
evtl kannst du ergänzend Hartz 4 beantragen! Aber deine Miete ist für eine Person wahrscheinlich zu viel und du müsstest umziehen.
ALG 2 ist in vielen fällen mehr, als Wohngeld oder BAB, weil die Freibeträge höher sind ;)
und nur weil man damit aufstockt, heißt es ja nicht, das es nach unten geht.
BAB gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise muss die eigene Wohnung entsprechend dichter am Arbeitsplatz liegen, also die Fahrtzeit unzumutbar sein. Ausserdem ist die Gewährung abhängig vom Einkommen der Eltern.
AlG-II und Wohngeld sind im Prinzip bei betrieblicher Ausbildung ausgeschlossen und nur in sehr gewissen Ausnahmefällen möglich. Beim ALG-II wird dann allerdings das Kindergeld als Einkommen betrachtet, der Bedarf anders berechnet, u.U. werden die Mietkosten nicht in dieser Höhe berücksichtigt. Beantragen kann man ja testweise.
Also ich kenne viele in Ausbildung, die ALG 2 ergänzend beziehen. Da gabs auch nie Probleme. Und die haben es beantragt, nachdem BAB abgelehnt wurde. Und es ist ja auch nichts schlimmes, daher empfehle ich es immer vorrangig. Denn mit ALG 2 auch als Aufstocker, ist man meist besser dran, als mit nur Wohngeld oder so.
Ja, beantragen kann man es ja. Aber eben nicht vorrangig, denn vorrangig ist BAB und das muss erst beantragt und dem Grunde nach abgelehnt werden, wie es ja auch bei Deinen Bekannten war.
Ich habe auch neulich gelesen von einem Zuschuss zu den Kdu durch das jobcenter, das wäre ja nicht originäres Hartz-IV.
Wie auch immer, ein Antrag wäre sinnvoll.
Man kann BAB beantragen. Berufsausbildungsbeihilfe. Außerdem ist ein Wohngeldantrag evtl. von Erfolg gekrönt. Möglicherweise schliesst BAB und Wohngeld sich aus. Sprich: Wer BAB bekommt, darf kein Wohngeld mehr bekommen.
Nix gegen Dich correcta = aber kann echt nicht für alles und jeden ALG2 als "Heilmittel" im Angebot parat haben. ALG2 zeigt nach unten und nicht nach oben, wo eine Ausbildung doch eigentlich hinführen soll!