Muss jede Ausgabe in der Buchhaltung erfasst werden?
Hallo,
dass jede Einnahme in der Buchhaltung erfasst werden muss, erschließt sich mir. Wie ist es aber mit Ausgaben? Ist es rechtlich in Ordnung, eine monatliche Ausgabe nicht in der Buchhaltung zu erfassen, da keine ausreichenden Belege vorliegen? Da dies dann die Steuer nicht mindert, sollte es ja ein "Vorteil" für das Finanzamt sein. Aber verstößt man damit gegen den Grundsatz der Vollständigkeit?
Ich würde mich über Hilfe sehr freuen.
Freundliche Grüße
3 Antworten
Wer nur eine Einnahmen- Ausgaben-Überschussrechnung macht, muss die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erfassen. also die Privateinnahmen nicht buchen, wie man es bei Bilanzierern machen müsste.
Das heißt, wenn Du eine Ausgabe eben als Privat, oder auch nur als "nicht betrieblich" qualifizierst, so ist es Deine Sache.
Wie @EnnoWarMal schon richtig schrieb, wäre es nur bei Leuten die gem. HGB bilanzieren, notwendig alles zu erfassen.
Herzlichen Dank für die Antwort! Damit hat sich gerade so einiges geklärt!
Was soll denn mit der Nichtbuchung bezweckt werden?
Handelsrechtlich ist es einfach: Der Kaufmann darf sich nicht reicher darstellen als er ist. Wenn Handelsrecht bei dir kein Thema ist, bleibt immerhin noch die Eingangsfrage.
Grundsätzlich müssen Bank und Kasse aufgehen. Wenn du also von Buchhaltung schreibst, bedeuten nicht gebuchte Ausgaben Privatentnahmen, damit die Buchhaltung stimmt.
Ausgaben, die nicht darüber laufen, weisen Prüfer bei Entdeckung darauf hin, dass es der wahrscheinlich auch mit den Einnahmen nicht so genau nimmt.
Wenn, was bei Kleinstunternehmen möglich ist, statt einer (ordentlichen) Buchhaltung nur Einnahmen und Ausgaben erfasst werden, die aber über ein privates Konto und ohne Kassenbuch laufen, schaut das Finanzamt oft einige Zeit zu.
Vielen Dank für die Antwort. Es geht darum, dass keine Rechnung bzw. ein ersetzender Kontoauszug (mit den entsprechenden Angaben, damit dieser anerkannt wird) für das Geschäftskonto vorhanden ist. Die Kosten entstehen natürlich dennoch. Daher ist die Überlegung diese Kosten nicht zu buchen, wenn der Beleg sowieso nicht anerkennungsfähig ist...