Muss ich proaktiv werden, um die Spekulationssteuer zu vermeiden?
Ich habe meine ETW nach 6 Jahren Eigennutzung (ohne Unterbrechung vom Kauf bis zum Verkauf) verkauft. Nach meinem Verständnis muss ich auf dem Gewinn keine Spekulationssteuer zahlen.
Muss ich jetzt aktiv werden und Nachweise an das Finanzamt senden? Oder abwarten, ob eine Frage kommt? In der Einkommensteuererklärung werde ich logischerweise keine Angabe dazu eintragen.
Meine Befürchtung ist, dass das FA automatisch die Spekulationssteuer im Steuerbescheid einkalkuliert...
3 Antworten
Nach meinem Verständnis muss ich auf dem Gewinn keine Spekulationssteuer zahlen.
Das ist richtig.
Muss ich jetzt aktiv werden und Nachweise an das Finanzamt senden? Oder abwarten, ob eine Frage kommt?
Abwarten und Getränk der eigenen Wahl genießen.
Meine Befürchtung ist, dass das FA automatisch die Spekulationssteuer im Steuerbescheid einkalkuliert
Nein. Im schlechtesten Fall kommt ein Brief mit der Bitte zu dem Verkauf Stellung zu nehmen.
Du kannst abwarten, ob eine Nachfrage kommt oder proaktiv was mitschicken, das liegt bei Dir.
Automatisch veranlagt wird da nichts, das Finanzamt weiß nur durch die Mitteilung des Notars, DASS Du verkauft hast und zu welchem Preis, kennt aber die Zahlen zur Berechnung des Gewinns nicht.
Was soll diese Frage? Normalerweise mußt Du eine EkSt-Erklärung abgeben und dort wird automatisch berücksichtigt, daß Du Dein Wohneigentum in den letzten Jahren selbst bewohnt hast, es sei denn, es handelt sich um eine Ferienwohnung. Aber dann kommen andere kommunale Steuern und Abgaben auf Dich zu!
Auch eine Ferienwohnung kann man ununterbrochen selbst nutzen. Du glaubst nicht, auf welche Ideen die Fragesteller mitunter kommen.
Klar glaube ich das - das ist mein Alltagsgeschäft, live und in Farbe. Hier sehe ich aber keinen Grund für Dein "was soll die Frage", da ich die Frage für nachvollziehbar halte, die wenigsten Steuerpflichtigen haben damit Erfahrung.
Ferienwohnung? FS schreibt doch, dass er die Wohnung ununterbrochen selbst genutzt hat? 🧐
Sie will doch nur wissen, ob sie zum Verkauf etwas angeben soll oder nicht - die Frage ist doch von einem Laien gestellt nachvollziehbar?