Spekulationsteuer bei geerbter Immobilie?
Nachdem ich das Erbe meines Vaters angetreten habe, habe ich eine Immobilie geerbt. Mein Vater hat keine 10 Jahre in dem Haus gewohnt, was bedeutet, dass bei der Veräußerung des Hauses ja eigentlich Spekulationssteuer anfallen würde. Hier ist meine Frage, ob ich trotzdem die spekulationssteuer zahlen muss oder nicht, da ich das Haus ja selbst nicht käuflich erworben habe?
4 Antworten
1. Eine Spekulationssteuer gibt es rechtlich betrachtet gar nicht! Wird die Spekulationsfrist nicht eingehalten, muss halt der Gewinn aus dem Verkauf versteuert werden.
2. Hat Dein Vater die Immobilie die letzten drei Jahre selbst bewohnt, muss der Gewinn aus einem Verkauf meiner Meinung nach nicht versteuert werden.
3. Je nach Wert des Hauses bzw. je nach Wert des gesamten Nachlasses fällt evtl. Erbschaftssteuer an.
Mein Vater hat keine 10 Jahre in dem Haus gewohnt, was bedeutet, dass bei der Veräußerung des Hauses ja eigentlich Spekulationssteuer anfallen würde
Nein, das bedeutet es nicht. Wie lange hat der Vater denn in der Immobilie tatsächlich gewohnt?
Du trittst in die Fußstapfen des Erblassers ein, seine Anschaffung wird Dir zugerechnet. Ist die Anschaffung durch Deinen Vater vor mehr als 10 Jahren erfolgt, ist die Spekulationsgrist auch für Dich abgelaufen.
Die Frage ist ander4s zu beantworten.
- Wie ist Dein Vater an das Haus gekommen? Hat er selbst geerbt, oder gekauft?
- wann hat er gekauft? Vor dem 01. 11. 2013? Dann brauchst Du keine Ei´nkommensteuer auf den etwaigen Gewinn zu zahlen.
- hat er nach dem 01. 11. 2013 gekauft, dann pürüfen ist er mal selbst eingezagen? Wenn er spätestens am 31. 12. 2021 selbst eingezogen ist, ebenfalls keine Einkommensteuer auf den etwaigen Gewinn.
- Nur wenn alles nicht passt, noch eine Einzelfallprüfung wegen der Anschaffgungskosten Deiness Vaters unmd ob sich die Verschiebung eines Verkaufs lohnt.