Spekulationssteuer bei Teilung von Grundstück zur Veräußerung als Bauplatz?
Hallo zusammen.
Ich bin schon eine ganze Weile in Foren unterwegs aber habe leider noch keine Antwort zu meiner Angelegenheit gefunden. Grundsätzlich ist mit klar, dass bei einem Verkauf einer Immobilie bzw. eines Grundstückes innerhalb von 10 Jahren nach Kauf, der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird.
Eine Familie hat vor 5 Jahren ein Haus mit großem Grundstück und einer Garage gekauft. Das Haus wurde renoviert, angebaut und von Anfang an privat genutzt. Da das Haus mittig auf dem Grundstück platziert ist, will man nun das Grundstück auf einer Seite des Hauses inkl. Garage als Baugrundstück verkaufen.
Nun zu dem Teil den ich nicht verstehe:
Wie bewertet nun wer, welchen Wert dieses abgetrennte Grundstück beim Kauf vor 5 Jahren hatte um nun nach dem Verkauf den Gewinn ermitteln zu können? Der Steuerberater... das Finanzamt? Gibt es hierfür ein vorgeschriebenes Vorgehen? Spielt eine Rolle, dass die Garage auch ausschließlich persönlich benutzt wurde?
Bevor man hier Geld in die Hand nimmt um das Grundstück zu teilen und verkauft es für den der Bodenrichtwerte entsprechenden Preis, sollte man doch vorher irgendwie klären können ob man über die Steuer nicht nachher auf die Nase fällt.
Vorab vielen Dank! Ich hoffe ich konnte es verständlich rüberbringen (bin nicht vom Fach :-))
Gruß Friedel2016
3 Antworten
Das ganze ist "die Immobilie", wenn Ihr die selbst genutzt habt entfällt die Steuer. Habt Ihr mehrere Einheiten wäre das anders. Aber eine Garage wird nicht als extra Einheit gelten Wen ihr sicher sein wollt fragt das Fiamt, die geben eine Rechtsverbindliche Auskunft (gegen Gebühr). Die Regelung findet man im Gesetz.
Ein steuerfreier Verkauf ist möglich. Ob die Garage persönlich genutzt wurde vom Grundeigentümer oder von desssen Familie ist unwichtig. Kann also auch von Ehefrau, Tochter, Sohn genutzt worden sein. Wenn die Garage vermietet wäre, dann sieht das anders aus.
Es fällt keine Steuer auf den Veräußerungsgewinn an, wenn Ihr das Grundstück bisher ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt habt.
"Ist es richtig..." - nein, es kommt auf die letzten drei Jahre bzw. die gesamte Zeit an.
Hier http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html steht es drin.
Das Grundstück ist zusammen mit dem Haus eine Einheit. Wenn Ihr das Haus bewohnt habt, habt ihr auch jeden Quadratmimmlimeter des Grundstücks bewohnt.
Wenn die Teilung in Zusammenhang mit den Verkauf durchgeführt wird, Gibt es auch nichts an dem abgeteilten Grundstück zu versteuern.
Schon einmal vielen Dank für diese Antwort!
Ich muss allerdings nochmal genauer nachfragen. Fällt also die Fläche mit Garten und Garage unter die Definition "eigene Wohnzwecke"?
Ist es richtig, dass Immobilien, die direkt nach dem Kauf persönlich bewohnt werden, nach 3 Jahren ohne Anfall von Steuern veräußert werden können?
Kann man sich da als Laie auf irgend etwas berufen?
Vorab vielen Dank!