Muss ich nach der Scheidung Unterhalt für meinen Stiefsohn zahlen, wenn ich ihn nicht adoptiert habe?
Ich lasse mich von meiner Ex-Frau scheiden, mit der ich seit 3 Jahren verheiratet bin. Ich weiß, dass es unterschiedliche Unterhaltszahlungen gibt, aber muss ich für meinen Stiefsohn Unterhalt zahlen, wenn ich nicht der richtige Vater bin, wir aber schon länger als 2 Jahre zusammenleben?
4 Antworten
Hallo odeg36,
wenn du deinen Stiefsohn nicht adoptiert hast, dann ist der leibliche Vater für sein Kind zuständig und er muss den Kindesunterhalt bezahlen. Den Unterhalt für sein Kind müsste er auch schon in der Vergangenheit gezahlt haben - auch in der Zeit, als die Mutter seines Kindes mit dir verheiratet war.
Du brauchst also keinen Unterhalt für deinen Stiefsohn zu bezahlen.
- Möglicherweise hat deine Frau aber in der Trennungszeit Anspruch auf Trennungsunterhalt von dir.
- Nach der Scheidung hat sie dann möglicherweise Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt.
Mehr Infos zur Scheidung: https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/trennung_scheidung/trennung_scheidung_node.html
VG Emelina
Nur mit einer Adoption hättest Du diese Pflicht mit übernommen, was eigentlich doch auch logisch ist!
So bleibt diese Verpflichtung beim leiblichen Vater, was ebenfalls logisch ist!
Du brauchst also keinen Unterhalt für deinen Stiefsohn zu bezahlen.
Nein, dafür ist und bleibt der leibliche Vater zuständig.
Wow, vielen Dank! Ich freue mich sehr über eine so umfassende Antwort.
Wo wir gerade bei diesem Thema sind. Es stellt sich heraus, dass ich mit meiner unterschriebenen Scheidung nach Deutschland zurückkehren werde, da wir aus Kolumbien stammen und dort geheiratet haben und den Scheidungsprozess dort durchführen werden. Würde das den Prozess in Deutschland beschleunigen?