muss ich weiterhin Unterhalt zahlen wenn mein Sohn zum zweiten mal in einer Ausbildung gekündigt wurde?
Hallo
Ich bin 55 jahre alt,geschieden, und habe bis dato 320 Euro Unterhalt gezahlt.Nun habe ich erfahren das mein Sohn (22 Jahre) nun zum zweiten mal,dieses mal schon während der Probezeit von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde.
Die Gründe dafür sind nach eigenen Recherchen beim jeweiligen Arbeitgeber mangelnder Arbeitswille und hohe Fehlzeiten(oftmals auch nicht von derArbeit abgemeldet und wenn dann mit Fadenscheinigen Ausreden)
Zum Beispiel liess er sich bereits in der zweiten Ausbildungswoche beim ersten Arbeitgeber zu seinem Geburtstag Krank schreiben weil er kein Urlaub bekommen hat,ist dann natürlich aber in der Öffentlichkeit feiern gegangen.
Leider kann ich auf meinen Sohn keinen Einfluss nehmen da er von meiner Ex-Frau abgeschottet wird.
Laut seiner Aussage fängt er aber bald bei der Firma XY an zu arbeiten.
Ab wann,oder als was hat er nicht gesagt !!
Meine Frage also : Muss ich weiter Unterhalt für meinen Sohn zahlen ??
Danke Euch für Eure Antworten
1 Antwort
Ü18-U25 bist du unterhaltspflichtig bis zur Beendigung der ersten Ausbildung, allerdings nur, wenn er Schule/Ausbildung/Studium macht.
Macht er nichts dergleichen, bist du auch für diesen Zeitraum nicht Unterhaltspflichtig.
Zudem ist eine Ausbildung zügig zu absolvieren, Abbruch ist dabei kein Hindernis, denn manchmal passt es eben nicht. 2 mal abbrechen ist schon kritisch. Wenn er laufend Ausbildungen anfängt und diese wieder abbricht, kann er dadurch seinen Unterhaltsanspruch auch verlieren.
Vielleicht ist es also gut für ihn, wenn er jetzt erstmal arbeiten geht und sich selbst festigt und es später nochmal mit einer Ausbildung versucht. Wie gesagt, solange er keine Ausbildung macht, bist du dann entsprechend für den Zeitraum auch nicht Unterhaltspflichtig, wirst es aber wieder wenn er wieder eine beginnt.
Und noch was - Unterhalt muss er fordern. Du stellst also die Unterhaltszahlung ein, bis er dir nachweist, dass er etwas macht, was Unterhalt rechtfertigt.