MUSS mein Ex-Mann Kindesunterhalt zahlen, auch wenn ICH das nicht möchte als Ex-Frau? Müsste Wohngeld beantragen und habe keinen Nachweis f. Unterhaltszahlung?
Wir haben eine interne Regelung das mein Ex-Mann NIE Unterhalt an unsere gemeinsame Tochter zahlen muss. (Das ist auch alles in Ordnung so) Jetzt ist nur die Frage ,da ich von meinen Eltern ein Haus geschenkt bekommen habe auf dem noch ein bisschen Schulden drauf sind. SOmit muss ich WOhngeld beim Amt beantragen. ICh habe ja keinen Nachweis für Unterhaltszahlungen .... können sie meinem Ex hier verklagen wenn sie rausfinden das er noch nie unterhalt bezahlt hat...?
8 Antworten
Grundsätzlich geht das nicht, da der Unterhalt für das Kind bestimmt ist und Du dem Kind hier keinen rechtlichen Nachteil einräumen darfst.
Außerdem darfst Du nicht zu Lasten eines Sozialversicherungsträger oder der Solidargemeinschaft auf Einnahmen verzichten, die zu einer Reduzierung der Sozialleistung führen würde. Einfach ausgedrückt: Du darfst nicht auf Kosten der Allgemeinheit auf Leistungen verzichten. Tust Du es doch, werden diese trotzdem als gezahlt betrachten.
Naja hätten die das vor Gericht so vereinbart wäre es erlaubt war bei meiner Schwester auch so aber hier ist ja der Fall das es intern geregelt wurde
es wird so sein, dass der Unterhalt fiktiv auf dein Gesamteinkommen dazugerechnet wird und sich dadurch der Wohngeldanspruch verringert. Wenn du freiwillig darauf verzichtest, obwohl das Geld dem Lebensunterhalt des Kindes dienen könnte, ist das natürlich ein Luxus, den du dir da gönnst.
"Wird beim Wohngeld der Kindesunterhalt mit angerechnet?
Bei erhaltenen Unterhaltszahlungen handelt es sich um (meist) steuerfreie Einnahmen, die aber bei der Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen eines Wohngeldantrages an- gerechnet werden."
https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/faq_wohngeld_2023.pdf
Ein Verzicht auf Kindesunterhalt für die Zukunft ist unwirksam.
Auf Grundlage eines solchen Verzichts dann andererseits Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu wollen - das passende Adjektiv kannst Du Dir selbst aussuchen. Wenn man sich einen solchen Verzicht nicht leisten kann, sollte man ihn nicht vereinbaren.
Was Ihr gemacht habt ist ein Vertrag zu lasten Dritter, Ihr habt vereinbart, dass Euer Kind der Unterhaltsanspruch gegen den Vater einfordert, denn nicht Du bist Anspruchsberechtigt für den Kindesunterhalt, Sondern Euer Kind. Du vertrittst Sie nur solange sie es nicht selbst machen kann.
Und nun möchtest Du Lastenzuschuss, obwohl durch den Unterhalt des Vaters und den darin enthaltenen anteiligen Kosten für die Unterbringung/Wohnung verzichtet wird. Also soll die Allgemeinheit für diese Kosten (zu einem Teil) aufkommen, obwohl der Vater (vermutlich) leistungsfähig ist.
können sie meinem Ex hier verklagen wenn sie rausfinden das er noch nie unterhalt bezahlt hat...?
Nein, das überlassen sie Dir, es wird einfach weniger gezahlt.
Du darfst nicht auf Unterhalt für die Kinder verzichten, warum sollen Steuerzahler für eure Entscheidung zahlen?
Also musst du ihn auffordern zuzahlen, bevor du Geld vom Staat forderst.