Muss ich Miete zahlen wenn ich mit Frau und Kind in die Eigentumswohnung meine Eltern einziehe?

3 Antworten

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Mein Vater hat seinen Steuerberater gefragt, ich weiß nicht wie Kompetent der ist, und dieser meinte man müsste einen Untermietvertrag vereinbaren. Dieser Betrag der Untermiete darf nicht zu gering ausfallen.

Ich weiß nicht, was genau der Kollege da gefragt wurde.

ich und meine Frau hatten die Überlegung mit unserem gemeinsamen Kind in die Eigentumswohnung von meinen Eltern einzuziehen.

Wenn Platz genug ist, kein. Problem.

 Aber muss ich trotzdem etwas an die Eltern zahlen bezüglich Steuerrecht?

Wegen Steuerrecht nicht.

Der Punkt ist ein anderer. Wenn Ihre keine Miete zahlt, oder nur die Nebenkosten, dann können die Eltern die Kosten der Wohnung nicht steuerlich abziehen.

Das wird aucch der Steuerberater gemeint haben.

Nur wenn die Miete ca. 2/3 der Marktmiete ist, können im Zuge einer Anlage V alle Kosten abgezogen werden.

Aber wenn das nicht gewünscht ist, können Eure Eltern Euch wohnen lassen und brauchen für die Wohnung auch keine Anlage V zur Einkommensteuererklärung machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

yuno089 
Beitragsersteller
 13.09.2022, 17:52

Vielen Dank! Wir hatten eigentlich vor 400€ monatlich meinen Eltern zu geben um uns an den Kosten im Haushalt (Strom, Wasser, Lebensmittel) die durch uns steigen zu beteiligen. Können wir das einfach so, per Überweisung oder Bar auf die Hand, durchführen oder ist hier Vertrag von nötig?

2) Zu "Wenn genug Platz, kein Problem".

Die Wohnung ist eine 4-Zimmer Wohnung mit 105qm. Angemeldet sind meine Eltern und meine Großmutter (momentan 3). Das eine freie Zimmer würden wir dann erhalten, wären also zu 6 drin. Würde es hier zu Problemen führen?

Vielen herzlichen Dank.

wfwbinder  13.09.2022, 18:09
@yuno089
Das eine freie Zimmer würden wir dann erhalten, wären also zu 6 drin. Würde es hier zu Problemen führen?

Wenn Euch ein Zimmer mit Küchen- und Badmitnutzung reicht ist alles OK. Auch die Kostenbeteiligung.

Einen schriftlichen Vertrag braucht ihr nicht, aber was wäre, wenn Ihr Euch verkracht?

Wollt ihr nicht zumindest eine Mindestkündigungzeit vereinbaren.

yuno089 
Beitragsersteller
 13.09.2022, 18:19
@wfwbinder

Einen Vertrag hatten wir nicht vor aufzusetzen. Wir haben eigentlich auch nur vor für 2-3 Jahre miteinander zu wohnen und dann ein Eigenheim zu kaufen.

Soviel ich dann verstanden habe ich es auch egal wie ich die 400€ meinen Eltern gebe, ob per Bank oder Bar, richtig?

Andri123  13.09.2022, 18:38
@yuno089

Ich persönlich würde eher 100 bis 150 als Nebenkostenbeteiligung aufs Konto überweisen und das Geld für Lebensmittel in bar übergeben/aufrechnen. 400 auf dem Konto sehen ja doch schon nach Mieteinnahme aus, falls das mal geprüft wird.

Zumal ja wohl nicht immer nur die Eltern einkaufen gehen werden für insgesamt 6 Personen.

yuno089 
Beitragsersteller
 14.09.2022, 10:31
@Andri123

Also heißt ich darf jetzt nicht meinen Eltern zuviel überweisen/geben sonst würde das FA denke es handelt sich hier um eine Miete, richtig?

Wie du geschrieben hast würde ich dann so 100-150€ Nebenkostenbeteiligung auf das Konto überweisen und hier und da für meine Eltern zum Haushalt einkaufen.

wfwbinder  14.09.2022, 12:05
@yuno089
  1. WArum sollte sich das Finanzamt überhaupt um Euch kümmern?
  2. Sollte man sich tatsächlich darum kümmern, würden die höheren Überweisungen schon auffallen. zumindest sollte beim Verwendungszweck "Haushaltsbeteiligung" stehen.
yuno089 
Beitragsersteller
 14.09.2022, 12:19
@wfwbinder

Zu 1.) Das eben wollte ich wissen. Ob das Finanzamt das interessieren würde wenn wir bei meinen Eltern einziehen.

Zu 2.) Ja, dann werde ich die 100€ Überweisung mit Verwendungszweck "Haushaltbeteiligung" angeben.

Deine Eltern dürfen Euch auch kostenfrei in ihrer (Einlieger)wohnung leben lassen - sie können Euch dafür sogar die entstehenden Nebenkosten erlassen.


yuno089 
Beitragsersteller
 13.09.2022, 13:19

Vielen Dank. Aber würden die mit dem Finanzamt Schwierigkeiten bekommen?

wilees  13.09.2022, 14:10
@yuno089

Warum sollten die Eltern bei Aufnahme des Kindes plus dessen Ehefau und Enkelkind in ihrer Wohnung irgendwelche Schwierigkeiten mit dem Finanzamtbekommen?

Dafür interessiert sich das FA nicht.

yuno089 
Beitragsersteller
 13.09.2022, 14:18
@wilees

Mein Vater hat seinen Steuerberater gefragt, ich weiß nicht wie Kompetent der ist, und dieser meinte man müsste einen Untermietvertrag vereinbaren. Dieser Betrag der Untermiete darf nicht zu gering ausfallen. Sry, ich bin ziemlich laienhaft bei diesem Thema und daher die Fragerei.

wilees  13.09.2022, 14:29
@yuno089
Wir würden dann mit den Eltern in dieser Wohnung wohnen.

Unter einer solchen Voraussetzung ist Euer Wohnen in der elterlichen Wohnung komplett irrelevant.

yuno089 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 18:32
@wilees

Danke dir für die Antwort :)

Deine Eltern können Euch ohne weiteres kostenlos wohnen lassen.


yuno089 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 18:33

Danke dir :)