die Frage hab ich auch gestellt heute- allerdings unter dem Aspekt, daß die Erklärung nicht abgegeben werden muß sondern soll-ich glaub da gibts dann Unterschiede, lies die Antworten zu meiner Frage, die wirklich gut waren http://www.finanzfrage.net/frage/freiwillige-abgabe-der-steuererklaerung-abgabetermin-versaeumt-gibts-auf-nachfrage-aufschub

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ich denke nicht- auch wenns natürlich nicht ganz okay ist, zusagen und dann absagen-aber rechtlich gesehen denke ich kann Dir nicht groß was draus gedreht werden- gibts Zeugen für s Gespräch?

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grundsätzlich haften die Verwalter, aber beweisen mußt Du es eben auch können http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_47700468/insolvenzrecht-wann-insolvenzverwalter-fuer-ihre-fehler-haften-muessen.html

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ich habs incl.-für das bißchen mehr Aufpreis finde ich das eine sehr notwendige Zusatzleistung des Anbieters. Wieviel Leute haben keine Hafptlicht weil es finanz. nicht machbar ist! Auf jeden Fall ja!

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wenn der Abbucher bei der selben Bank ist ja, problemloser. Ist es eine fremde Bank: hilft nur (kostenintensiver) Nachforschungsauftrag. Nicht ratsam. Kannst Du über google den die Firma nicht ausfindig machen, die da auf dem Auszug namentlich steht?

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hier im Forum nach Geld fragen verstösst gegen die Richtlinien, aber vielleicht meinst du ja auch nur sowas wie:

http://www.smava.de/

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die Frage gab es mehr als einmal, die Menschen sind verschieden, ihre Bedürfnisse auch, pauschal schwer zu sagen, sieh hierzu http://www.gutefrage.net/frage/wann-macht-eine-rechtschutzversicherung-sinn

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Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe. Einen Verkehrs-Rs als Autofahrer braucht man sicher gut. Ein Berufs-RS ist auch nicht verkehrt, ein privater RS- evtl. nötig. Such nach günstigen Kombiprodukten- grds. würde ich Deine Frage mit pauschalem JA beantworten.

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Denke schon daß das geht, wenn Du es eben anteilig angibst. Leg eine verständliche Aufteilungsrechnung mit Maßstab bei, dann dürfte der Fiskus das schon anerkennen.

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für Studenten wäre es fatal, wenn Berufsunfähigkeit eintritt, denn i.d.R. hat man dann keinen Anspruch auf eine (sowieso nicht ausreichende) Erwerbsminderungsrente aus der staatlichen Rentenvorsorge. Dafür muss jeder mindestens 5 Jahre Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sein und die letzten 3 Jahre Beiträge bezahlt haben.

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