die Frage hab ich auch gestellt heute- allerdings unter dem Aspekt, daß die Erklärung nicht abgegeben werden muß sondern soll-ich glaub da gibts dann Unterschiede, lies die Antworten zu meiner Frage, die wirklich gut waren http://www.finanzfrage.net/frage/freiwillige-abgabe-der-steuererklaerung-abgabetermin-versaeumt-gibts-auf-nachfrage-aufschub
falsches Forum- versuchs mal hier http://www.gutefrage.net/
ich denke nicht- auch wenns natürlich nicht ganz okay ist, zusagen und dann absagen-aber rechtlich gesehen denke ich kann Dir nicht groß was draus gedreht werden- gibts Zeugen für s Gespräch?
grundsätzlich haften die Verwalter, aber beweisen mußt Du es eben auch können http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_47700468/insolvenzrecht-wann-insolvenzverwalter-fuer-ihre-fehler-haften-muessen.html
ich habs incl.-für das bißchen mehr Aufpreis finde ich das eine sehr notwendige Zusatzleistung des Anbieters. Wieviel Leute haben keine Hafptlicht weil es finanz. nicht machbar ist! Auf jeden Fall ja!
wenn der Abbucher bei der selben Bank ist ja, problemloser. Ist es eine fremde Bank: hilft nur (kostenintensiver) Nachforschungsauftrag. Nicht ratsam. Kannst Du über google den die Firma nicht ausfindig machen, die da auf dem Auszug namentlich steht?
das weiß google http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_47697642/haftung-unfall-mit-dem-dienstwagen-wer-zahlt-.html
hier im Forum nach Geld fragen verstösst gegen die Richtlinien, aber vielleicht meinst du ja auch nur sowas wie:
http://www.smava.de/
die Frage gab es mehr als einmal, die Menschen sind verschieden, ihre Bedürfnisse auch, pauschal schwer zu sagen, sieh hierzu http://www.gutefrage.net/frage/wann-macht-eine-rechtschutzversicherung-sinn
Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe. Einen Verkehrs-Rs als Autofahrer braucht man sicher gut. Ein Berufs-RS ist auch nicht verkehrt, ein privater RS- evtl. nötig. Such nach günstigen Kombiprodukten- grds. würde ich Deine Frage mit pauschalem JA beantworten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
hier kannst Du alle wichtigen Infos entnehmen
Wohl kaum, nur die Kosten des Produktes wird er nennen müssen, sieh mal ähnl. Frage, das hilft viell.weiter: http://www.finanzfrage.net/frage/wie-hoch-sind-provisionen-fuer-die-vermittlung-eines-investmentfonds
Denke schon daß das geht, wenn Du es eben anteilig angibst. Leg eine verständliche Aufteilungsrechnung mit Maßstab bei, dann dürfte der Fiskus das schon anerkennen.
für Studenten wäre es fatal, wenn Berufsunfähigkeit eintritt, denn i.d.R. hat man dann keinen Anspruch auf eine (sowieso nicht ausreichende) Erwerbsminderungsrente aus der staatlichen Rentenvorsorge. Dafür muss jeder mindestens 5 Jahre Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sein und die letzten 3 Jahre Beiträge bezahlt haben.