Muss ich Inkassoforderung zahlen?
Ich habe bei justfab per lastschrift bestellt es wurde aber nichts abgezogen. Angeblich hätte ich eine falsche iban angegeben und das Geld wurde zurückgefordert. Laut der Rückholnummer waren die ersten beiden Ziffern falsch, was mir unerklärlich ist. Dann bekam ich plötzlich Post von infoscore. Ich hätte auch nach der 2.Mahnung ( per email ) nicht gezahlt und jetzt würden sie die Forderung an mich stellen. Ich habe aber niemals emails erhalten. Nach etlichen Telefongesprächen mit justfab und auch infoscore bin ich keinen Schritt weitergekommen. Ein Mitarbeiter von justfab bestätigte mir, dass meine email Adresse nicht freigeschaltet war, infoscore behauptet aber nach Gesprächen mit justfab, dass sie mir definitiv zugestellt wurden und ich zahlen muss. Wie soll ich mich jetzt verhalten?
7 Antworten
Hallo,
wenn die Forderung zu recht besteht, würde ich erst einmal die Ware und ggf. Versandkosten zahlen, damit zeigst du dich schon einmal zahlungswillig.
Darüber hinausgehende angeblich rechtmäßige Forderungen, sollten dir vorerst nachgewiesen werden.
Merkwürdig ist das Ganze schon " Ein Mitarbeiter von justfab bestätigte mir, dass meine email Adresse nicht freigeschaltet war, infoscore behauptet aber nach Gesprächen mit justfab, dass sie mir definitiv zugestellt wurden "
...... hilfreich wäre jetzt, ( so sich an der Freischaltung zwischenzeitlich nichts geändert hat !) den Shop justfab telefonisch zu bitten, dir diese angeblichen Mahnungen nochmals an die damals genutzte Mail Adresse zu schicken.
Zur Kontrolle, tauglich zwecks Widerspruch, ansonsten ...... ????
Ich wünsche dir Glück !
Sieht nach Abzocke aus, wenn kein Zugriff mehr auf einen laufenden Vorgang besteht und wenn man hartnäckig auch die Herausgabe von Beweisen verweigert.
Ich habe selbst, bei einem online Zeitschriften- abo, die Erfahrung gemacht, daß die Zustellung der e-mails nicht sicher ist. Darauf kann man sich berufen.
Die meisten der mails landeten im Spam Ordner, und wurden somit von mir nicht gelesen.
Eine offene Forderung konnte ich somit nicht erkennen und wurde nach mehrmaligem Schriftwechsel "kulanzhalber" zurückgezogen.
Die EMail wurde doch zugestellt.
Dass sie im Spam-Ordner landete ist nicht das Problem des Absenders. Das Problem liegt bei dir und den von dir getroffenen Einstellungen. welche EMail in den Spamordner gehen sollen
Rrede dich hier nicht auf die Standardeinstellungen deines Providers raus, denn dort musst du auch explizit einen Spamschutz auswählen und verlagerst die Spam-Entscheidung für deinen EMail-Empfang lediglich an den Provider.
Es ist deshalb auch sinnvoll, immer wieder in diesenSpam-Ordner hineinzuschauen, besonders dann, wenn mit einer wichtigen EMail zu rechnen ist.
Danke, ich werde es nochmal versuchen mich zu wehren.
Mal schaun was rauskommt
... und dann bitte das Endergebnis hier berichten. Es ist sicherlich lesenswert für das Forum. Danke.
waren die ersten beiden Ziffern falsch
Das ist die Prüfziffer. Das ist sehr kurios, wenn die falsch sein sollte.
Aufbau der IBAN in Deutschland: DEpp bbbb bbbb kkkk kkkk kk
Das p steht für die Prüfziffer, das b für die alte Bankleitzahl und das k für die Kontonummer.
Auf jeden Fall die ausstehende ursprüngliche Rechnung bezahlen. Ich würde noch 1,50€ für Briefporto und Zinsen drauf legen.
Dem Inkasso schriftlich (!) widersprechen. Beispielsweise:
"Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Verzug zurück. Die IBAN wurde von mir richtig eingegeben. Darüber hinaus sollten sie ihre Lügengeschichten lassen. Ein Mitarbeiter Ihrer Mandantin bestätigt mir dass meine eMail-Adresse gar nicht freigeschaltet war und ich nie eMails erhielt. Ihre Lügengeschichten hinsichtlich angeblicher Mahn-Mails werde ich gerne zur Anzeige oder zur Beschwerde beim Aufsichtsgericht bringen."
Normalerweise ist irgendwann Ruhe.
Der Anbieter muss beweisen, dass du A) den Fehler gemacht hast und B) in Verzug warst bzw. die Mahnungen erhalten hast.
Selbst wenn du in Verzug warst aufgrund einer von dir verschuldeten Rücklastschrift, rechtfertigt das trotzdem nicht das sofortige Einschalten eines Inkassos (Stichwort "Inkassoüberfall"). Den zugang von eMail-Mahnungen zu beweisen ist schlichtweg unmöglich, wenn du nicht gerade darauf geantwortet hast u.ä.
Danke für deine Antwort.
Den eigentlichen Betrag hab ich überwiesen. Wollte von justfab auch die email nochmal zugesandt bekommen die sie mir angeblich geschickt haben. Sie haben keinen Zugriff mehr war die Antwort. Ich habe dem Inkassobüro auch alles ganz genau beschrieben ( schriftlich ) wie alles abgelaufen ist. Keine Chance, sie bestehen darauf, ansonsten kommen noch mehr kosten auf mich zu.
Dann halt das Inkasso ignorieren. Wichtig sind nur Gerichtsbriefe. Und einem gerichtlichen Mahnbescheid kann man einfach via Kreuzchen widersprechen.
Manchmal folgt noch ein Brief des Inkassos, seinen Widerspruch zu begründen oder zurückzunehmen. Du musst aber weder etwas begründen noch zurücknehmen. Danach ist meistens Ruhe.
Hallo,
jetzt unterscheide mal zwischen dem eigentlichen Rechnungsbetrag und den Mahnkosten.
In deinem Kommentar schreibst du, dass den "eigentlichen Betrag" bereits überwiesen hast, also geht es hier nur noch um die Mahnkosten.
Jetzt kommt es darauf an, wann diese Zahlung erfolgte.
Denn ab Fälligkeit einer Forderung sind Mahnkosten möglich. Pünktlich zu zahlen liegt in deiner Verantwortung, der Lastschrifteinzug ist hier lediglich ein Komfort der Firma.
In der Auftragsbestätigung, welche du bekommen hast, ist diese Fälligkeit benannt. Ist es ein Stichtag ("am xxx") oder lässt sich ein fixer Termin bestimmen ("xxx Tage nach Lieferung"), dann bist du abschliessend im Verzug. Strengenommen muss dir die Firma dann auch keine Mahnungen mehr schicken, denn du weisst es ja vorher bereits.
Du musst hier nicht beweisen, dass du eine Mahnung bekommen hast, sondern die Nachweispflicht liegt bei der Firma, dass sie die Mahnung verschickt hat.
Ein "der Mitarbeiter hat gesagt" ist nur dann relevant, wenn sich diese Aussage nachweise lässt. Bis dahin sagst du "der hat" und die Firma sagt "hat er nicht".
Wg. falscher IBAN:
Bei einer Lastschrifteinzugsermächtigung nennst du die IBAN selbst. Ein Einzug kann nicht erfolgen wenn die IBAN nicht korrekt ist. Schreibfehler passieren schnell. Das lässt sich jetzt nur abschliessend klären wenn du eine Unterlage (z.B. Auftragsbestätigung, denn darin sind auch die Zahlungsangaben) dazu hast.
Wenn du jetzt noch sagst "habe keine Auftragsbestätigung bekommen", dann wirds schwierig für dich. In diese Gesamtangelegenheit anschliessend die Keule rauszuholen - das musst du selbst wissen.
Gruss
Walter
Hm.... Lastschrift Einzug Komfort der Firma? Sorry, wenn ich keine andere Möglichkeit bekomme zu zahlen, sehe ich das nicht so. Wenn ich irgendwie die Möglichkeit bekommen hätte rechtzeitig zu zahlen, hätte ich das getan.
Der Betrag wurde an infoscore überwiesen da mir justfab keine Daten dazu gab. Ich habe weder eine Auftragsbestätigung noch eine Rechnung bei Lieferung der Ware oder Mahnungen erhalten.
Auch nicht im Spam Ordner.
Ich habe auch gefordert mir die emails nochmals zuzustellen oder zu belegen wohin diese geschickt wurden. Auch meine Daten konnten mir nicht mehr genannt werden, da sie angeblich keinen Zugriff mehr darauf haben.
Also, ich bin mir keiner Schuld bewusst !
Zahlendreher bei Iban sind eigentlich unmöglich, da die letzte Ziffen eine Prüfziffer der vorherigen ist. Üblichweise wird das bei der Eingabe direkt geprüft und ein Fehler angezeigt.
Und wenn würde kein Geld zurückgefordert werden, kann konnte nichts abgebucht werden. Die Erzähälung stimmt nicht.
Ich würde mal auf der eigenen Bank nachfragen oder mal die Ziffern vergleichen.
Dann ist der Lieferant erst einmal gewzungen dir eine "Rechnung" zu senden und deren Zustellung zu beweisen. Per Email ist das nicht nachweisbar. Jedoch hat man die meist in der Sendung der Ware.
Du wirst bei Anrufen auch nicht weiterkommen, denn die werden kaum ihr Geschäft beenden nur weil einer mal jammert. Du musst dich entscheiden, ob die es drauf anlegen willst.
Ich würde beiden schreiben das du die richtige Kontonummer angegeben hast. Das es keinerlei Fehler bei der Ibankontrolle gab und du einen Nachweis für die fehlerhafte Eingabe forderst. Du verweigerst endgültig die Mahnkosten.
Zeitgleich bezahlst du die Rechnung, mit dem Hinweis auf die Rechnung an den Lieferanten. Das würde ich auch jeden Fall mal machen.
Danach können die entscheiden ob Sie den Rest einklagen wollen. Sie werden auf jeden Fall noch viel schreiben und drohen. Aber ob die Klagen.
Deine Ausrede ist doch etwas dünn
Hast du bereits irgendwas ohne Kommentar bezahlt - vergiss es. Denn die Zahlungen werden stets zuerst auf die Mahnkosten angerechnet. Daher ist es wichtig bei Zahlung genau zu vermerken für was die sind. !!!!
Die weiteren Kosten einer Klage kannst mit Anwaltskosten rechnen im Internet erfragen. Verlierst du zahlst du alles, gewinnst du nichts. Anwalt braucht man keinen
Danke,
hab ich schon gemacht. Sie haben keinen Zugriff mehr.