Ich fand mich also damit ab, den Betrag zahlen zu müssen u
Hätte ich nicht getan. Der Anbieter muss bei begründetem Einspruch gegen die Zähler-Genauigkeit Beweise liefern, dass die Zähler richtig funktionieren. Das nur so nebenbei,
Zu diesem Zeitpunkt waren allerdings insgesamt bereits knapp 2 Monate vergangen und mir wurde mitgeteilt, dass der Fall mittlerweile an ein Inkassobüro abgegeben wurde.
Deren Problem. Es gab eine offene Reklamation und die Abgabe an ein Inkasso ohne genauere Klärung ist Unfug.
7,50€ Mahnauslagen des Gläubigers
Überhöht. Maximal 1€ oder so pro Brief. Das bezieht sich ausschließlich auf Briefporto, Briefpapier u.ä.
2,70€ Adressermittlung
Hattest du die neue Adresse mitgeteilt? Wenn ja: Streichen.
261,30€ Geschäftsgebühr
20,00€ Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale
Beides aus der Kategorie "Frei erfundener Quatsch", da wie ich oben angerissen habe, kein Inkasso eingeschaltet werden musste.
321,50€ Teilzahlungsvergleich
Noch größerer Quatsch. Zumal das vollkommen falsch berechnet ist.
Der Teilzahlungsvergleich soll im übrigen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt im Original zurückgesendet werden.
Diese knappen Fristen sind Absicht. Damit du unter Druck gerätst und dich gerade NCIHT sorgsam informierst.
Also. Hast du die Zählerstände noch? Also bei Einzug und Auszug? Sind die wenigstens korrekt übermittelt worden? Du hast die Geräte noch alle, die du in der Wohnung hattest? Es gab keine anderen Stromabnehmer? Du hast dieselben Geräte sowohl in der Wohnung noch davor (also Mitte 2017) als auch in der aktuellen Wohnung betrieben? Es gab keine Strom-Heizung oder sowas? Und du hast in der Wohnung noch davor und in der aktuellen Wohnung deutlich weniger Strom verbraucht?
Dann hast du aus meiner Sicht extrem gute Chancen, dass eine Klage vor Gericht, also eine negative Feststellungsklage, dass die Stromrechnung nicht stimmen kann und dass da mit den Zählern etwas nicht stimmt, sehr gut funktionieren kann. Dann würde ich zu einem eigenen Anwalt gehen. Parallel dazu Geld zurücklegen. Denn ggf. bieten die irgendwann einen deutlich niedrigeren Vergleich an und vielleicht solltest du den dann annehmen. Fragwürdig ist für dich, dass du ggf. zu lange gewartet hast, die Messeinrichtung zu reklamieren. Das muss man also gerade in dem Bereich ggf. nochmal genauer anschauen, wie der Zeitablauf war.
Die Inkassokosten müssten sich aber auf jeden Fall mittels eigenem Anwalt abwehren lassen.