Eine ganz grundsätzliche Sache:
Vermittlungsgebühren für Kredite dürfen nur dann gefordert werden, wenn dieser Kredit auch zustande kommt bzw. gewährt wird. So steht es im Gesetz (BGB).
So wie du es schilderst, haben die nur bei dir abgebucht und sonst nichts geleistet. Das ist nicht in Ordnung.
Ich persönlich würde daher an deiner Stelle folgendes machen:
1. Zur Polizei gehen und diese Betrüger anzeigen. Die Begründung: Die haben dir Kredite versprochen, die niemals bekommen hast. Die haben zudem dein Widerrufsrecht ignoriert. Zudem haben sie, obwohl du mehrfach storniert hast (per Telefon, eMail und Post) einfach weiter abgebucht. Und gemäß BGB dürfen die erst dann Geld verlangen, wenn ein Kredit zustande kam. Das sind eine Reihe von massiven Täuschungen um dir Geld aus der Tasche zu ziehen und sich selbst zu bereichern. Zusammen mit dem klar erkennbaren Vorsatz ergibt das Betrug.
2. Dem Inkasso folgendes schreiben (Einschreiben): "Wertes Inkasso. Soeben war ich bei der Polizei und habe Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Ich lege es ausdrücklich auf eine Klärung vor Gericht an. Ich behalte mir wegen Betruges vor, alle gezahlten Gelder zurück zu fordern. Insofern fordere ich sie auf: Verklagen sie mich. Ich lasse mich weder einschüchtern noch diskutiere ich. Im übrigen verbiete ich Ihnen ausdrücklich jedwede Meldung an Auskunfteien. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, werde ich meinerseits auf ihre Kosten einen Anwalt hinzuziehen und ohne Vorwarnung Klage einreichen. Im übrigen behalte ich mir vor, beim Aufsichtsgericht einen Lizenzentzug zu beantragen wegen ihrer Rolle in diesem Betrugsfall."
3. Sollte das Inkasso nicht aufhören, gehe zum lokalen Amtsgericht. Dort holst du dir einen beratungsschein und gehst zu einem Anwalt, den du das abwehren lässt.
Ob du dein Geld jemals zurückbekommst, ist zwar fraglich. Aber die deutlichen Worte sollten denen zeigen, dass du dich zu wehren weißt. Normalerweise hören die dann sofort auf. Die sind berüchtigt für ihre Abzockermaschen und das letzte, was sie wollen, ist vor Gericht mit jemanden, der sich auskennt.