Muss ich als Schwester für die Pflegekosten meines Bruders aufkommen?

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Keine Sorge.Im Bürgerlichen Gesetzbuch Paragraphen §§ 1601 ff. sind die Bedingungen niedergeschrieben, wo Angehörige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden können.In § 1601 heißt es: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." Zitat: " Das heißt, Kinder sind mit ihren Eltern und Großeltern verwandt, die Verpflichtung gilt auf der Linie in beide Richtungen. Nicht aber gilt die Verpflichtung in der Seitenlinie. Geschwister, Verschwägerte und noch weiter entfernte Verwandte müssen deshalb nicht für einander aufkommen." http://www.senioreninfo.de/pflege/pflegefall-was-tun/pflegekosten-fuer-angehoerige.html Gruß Z... .