Muss ich als Schwester für die Pflegekosten meines Bruders aufkommen?
Muss ich als Schwester für die Kosten aufkommen, wenn mein Bruder ein Pflegefall wird? Können seine Söhne von der Übernahme befreit werden, wenn er früher keine Unterhaltszahlungen an sie gezahlt hat?
1 Antwort
Keine Sorge.Im Bürgerlichen Gesetzbuch Paragraphen §§ 1601 ff. sind die Bedingungen niedergeschrieben, wo Angehörige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden können.In § 1601 heißt es: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." Zitat: " Das heißt, Kinder sind mit ihren Eltern und Großeltern verwandt, die Verpflichtung gilt auf der Linie in beide Richtungen. Nicht aber gilt die Verpflichtung in der Seitenlinie. Geschwister, Verschwägerte und noch weiter entfernte Verwandte müssen deshalb nicht für einander aufkommen." http://www.senioreninfo.de/pflege/pflegefall-was-tun/pflegekosten-fuer-angehoerige.html Gruß Z... .